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Hochpreisiges Wohnmobil – und trotzdem steuerfrei verkauft? 

BFH stellt klar: Auch Luxus-Wohnmobile sind „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ 

Du hast dir in der Corona-Zeit ein Wohnmobil gekauft? 

Oder du bist Unternehmer und überlegst, dein Fahrzeug wieder zu verkaufen? 

Dann ist dieses Urteil wichtig für dich. 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27.01.2026 – IX R 4/25 entschieden: 

Auch ein hochpreisiges Wohnmobil (hier: ca. 323.000 €) ist ein „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG

Worum ging es? 

Ein Ehepaar kaufte ein Wohnmobil für rund 323.000 €. 

  • Teilweise privat genutzt 
  • Teilweise tageweise an eine GmbH vermietet (§ 22 Nr. 3 EStG) 
  • Verkauf innerhalb eines Jahres – mit Verlust 

Das Finanzamt wollte trotzdem einen steuerpflichtigen Gewinn nach 

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 22 Nr. 2 EStG ansetzen, weil Abschreibungen wieder hinzugerechnet wurden. 

Das Bundesfinanzhof sagt klar: 

Nein. 

Das Wohnmobil ist ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs. 

Und solche Gegenstände sind ausdrücklich von der Besteuerung nach § 23 EStG ausgenommen. 

Was bedeutet das konkret? 

1. Keine Steuer auf den Verkauf 

Verkaufst du dein Wohnmobil innerhalb eines Jahres: 

→ Kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft 

2. Aber auch kein steuerlicher Verlust 

Wenn du – wie viele nach der Corona-Zeit – mit Verlust verkaufst: 

→ Der Verlust ist ebenfalls nicht steuerlich nutzbar 

3. Der Preis spielt keine Rolle 

Ob VW-Bus oder Luxusliner für 300.000 €+ 

→ Der Wert ist laut BFH kein Kriterium 

(Anschluss an BFH, Urteile vom 29.10.2019 – IX R 10/18 und 24.05.2022 – IX R 22/21) 

4. Auch Vermietung ändert nichts 

Selbst wenn du dein Wohnmobil 

  • gelegentlich vermietest 
  • dauerhaft vermietest 
  • an deine eigene GmbH überlässt 

→ Das macht den Verkauf nicht steuerpflichtig 

Die Mieteinnahmen bleiben allerdings steuerpflichtig nach § 22 Nr. 3 EStG

Warum ist das Urteil so relevant? 

Gerade viele Unternehmer, Gesellschafter oder vermögende Privatpersonen haben in den letzten Jahren hochpreisige Wohnmobile gekauft. 

Viele Verkäufe erfolgen mit Verlust. 

Die zentrale Frage lautet jetzt: 

„Kann ich den Verlust steuerlich geltend machen?“ 

Die Antwort des BFH ist eindeutig: 

Nein. 

Gewinne und Verluste aus dem Verkauf eines Wohnmobils sind nicht steuerbar. 

Fazit 

Das Wohnmobil ist steuerlich kein Spekulationsobjekt – 

sondern ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs. 

Und zwar unabhängig von: 

  • Kaufpreis 
  • Luxusgrad 
  • Art der Nutzung 
  • Vermietung 

BFH, Urteil vom 27.01.2026 – IX R 4/25 

(Pressemitteilung vom 24.02.2026) 

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