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Homeoffice, Kanzlei, Praxis im eigenen Haus?

Der Bundesrat lockert die Steuer-Spielregeln

Am 19.12.2025 hat der Bundesrat eine neue steuerliche Verordnung beschlossen. Klingt erstmal trocken – hat aber ganz konkrete Folgen für viele Unternehmer, Selbständige und auch Gesellschafter-Geschäftsführer.

Das wichtigste Update – einfach erklärt

Wer Räume im eigenen Haus oder in der eigenen Immobilie betrieblich nutzt, musste bisher schnell ein sogenanntes „Betriebsvermögen“ ansetzen – mit allen steuerlichen Folgen.

Das wird jetzt einfacher.

Neu gilt:

Ein betrieblich genutzter Gebäudeteil muss nicht als Betriebsvermögen behandelt werden, wenn

  • die Fläche maximal 30 Quadratmeter beträgt oder
  • der Wert nicht über 40.000 Euro liegt.

Was heißt das in der Praxis?

  • Weniger steuerliche Komplexität
  • Weniger Diskussionen mit dem Finanzamt
  • Keine Betriebsaufspaltung „durch die Hintertür“

Aber wichtig:

Dann dürfen die Kosten für diesen Raum auch nicht steuerlich abgesetzt werden.

Keine halbe Lösung – entweder Vereinfachung oder Steuervorteil.

Für wen ist das besonders relevant?

  • Du bist Gesellschafter-Geschäftsführer und arbeitest regelmäßig von zuhause?
  • Du bist selbständig mit Büro, Praxis oder Arbeitszimmer im Eigenheim?
  • Du bist CFO oder FiBu-Leiter und willst wissen, was sich für dein Unternehmen ändert?

Dann solltest du diese neue Grenze kennen – sie kann Gestaltungen vereinfachen, aber auch Chancen kosten, wenn man sie falsch nutzt.

Und sonst noch?

Die Verordnung bringt außerdem Änderungen u. a. bei

  • Lohnsteuer-Digitalisierung
  • Steuerberatervergütung
  • Umsatzsteuer-Verfahren
  • Erbschaftsteuer-Meldepflichten
  • internationalen Konsultationsregelungen (Luxemburg & Niederlande entfallen)

Viele Details – aber eine klare Richtung: mehr Digitalisierung, mehr Meldepflichten, punktuell Vereinfachung.

Kleinere Änderungen mit großer Wirkung im Alltag.

Gerade bei Immobilien und Homeoffice lohnt sich jetzt ein kurzer Check:

Vereinfachen oder weiter optimal gestalten?

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