Der Bundesrat lockert die Steuer-Spielregeln
Am 19.12.2025 hat der Bundesrat eine neue steuerliche Verordnung beschlossen. Klingt erstmal trocken – hat aber ganz konkrete Folgen für viele Unternehmer, Selbständige und auch Gesellschafter-Geschäftsführer.
Das wichtigste Update – einfach erklärt
Wer Räume im eigenen Haus oder in der eigenen Immobilie betrieblich nutzt, musste bisher schnell ein sogenanntes „Betriebsvermögen“ ansetzen – mit allen steuerlichen Folgen.
Das wird jetzt einfacher.
Neu gilt:
Ein betrieblich genutzter Gebäudeteil muss nicht als Betriebsvermögen behandelt werden, wenn
Was heißt das in der Praxis?
Aber wichtig:
Dann dürfen die Kosten für diesen Raum auch nicht steuerlich abgesetzt werden.
Keine halbe Lösung – entweder Vereinfachung oder Steuervorteil.
Für wen ist das besonders relevant?
Dann solltest du diese neue Grenze kennen – sie kann Gestaltungen vereinfachen, aber auch Chancen kosten, wenn man sie falsch nutzt.
Und sonst noch?
Die Verordnung bringt außerdem Änderungen u. a. bei
Viele Details – aber eine klare Richtung: mehr Digitalisierung, mehr Meldepflichten, punktuell Vereinfachung.
Kleinere Änderungen mit großer Wirkung im Alltag.
Gerade bei Immobilien und Homeoffice lohnt sich jetzt ein kurzer Check:
Vereinfachen oder weiter optimal gestalten?
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