Insolvenz & Umsatzsteuer: Warum eine Rückzahlung teuer werden kann
Du bist CFO, Geschäftsführer oder in der Buchhaltung tätig?
Dann solltest du diesen Fall kennen – er zeigt, wie schnell eine Rückzahlung in der Insolvenz auch steuerlich Folgen haben kann.
Der BFH (Beschluss vom 4.6.2025, XI R 7/22) hat entschieden:
Wenn die Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nachträglich zurückgezahlt wird (z. B. nach einer Insolvenzanfechtung), dann muss der Vorsteuerabzug wieder berichtigt werden.
Was bedeutet das in der Praxis?
Der BFH stellte klar:
Es spielt keine Rolle, ob die ursprüngliche Zahlung rechtlich „richtig“ oder „falsch“ war. Entscheidend ist die tatsächliche Rückzahlung. Sobald Geld zurückfließt, muss auch der Vorsteuerabzug korrigiert werden.
Was du daraus mitnehmen solltest:
Fazit:
Was auf den ersten Blick wie ein „Plus“ in der Insolvenzmasse aussieht, kann steuerlich zum Minus werden.
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