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Investmentstandort: Neues Gesetz, neuer Schub?

Deutschland will wieder Investment-Standort werden – schafft das neue Gesetz den Durchbruch?

Deutschland soll für Investoren wieder attraktiver werden – das ist das Ziel des neuen Standortfördergesetzes, das die Bundesregierung am 7. November 2025 in den Bundestag eingebracht hat.

Der Plan: Weniger Bürokratie, mehr privates Kapital, bessere Finanzierungsbedingungen für Unternehmen.

Was steckt konkret drin?

  • Bessere Steuerregeln für Venture Capital: Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen sollen steuerlich begünstigt werden, wenn sie wieder investiert werden („Roll-Over“).
  • Klare Regeln für Fonds: Anpassungen bei der Besteuerung von Beteiligungen über gewerbliche Personengesellschaften – das schafft mehr Rechtssicherheit.
  • Weniger Papierkram: Abschaffung überflüssiger Meldepflichten bei der BaFin (z. B. Mitarbeiterregister, Millionenkreditmeldungen).
  • Kapitalmarkt leichter zugänglich: Unternehmen dürfen künftig Aktien mit einem geringeren Nennwert als 1 Euro herausgeben – das soll Börsengänge (IPOs) einfacher machen und die Aktienkultur fördern.
  • Mehr Internationalität: Prospekte dürfen künftig auch auf Englisch eingereicht werden – das erleichtert den EU-weiten Vertrieb von Wertpapieren.

Was das bedeutet:

Gerade für Wachstumsunternehmen, Fonds und Investoren könnten sich spürbare Vorteile ergeben.

Und auch für den Mittelstand ist wichtig: Weniger Aufsichtspflichten heißt mehr Fokus auf das eigentliche Geschäft.

Fazit:

Das Standortfördergesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber ob es reicht, um Deutschland im internationalen Vergleich wieder ganz nach vorne zu bringen, wird sich zeigen.

Klar ist: Der politische Wille, Kapital und Unternehmertum stärker zu fördern, ist da. Jetzt muss die Umsetzung folgen.

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