News. Und.
Insights.

KI-Beauftragter als neues Berufsfeld für WP-Gesellschaften? Was du jetzt wissen solltest!

Du bist Wirtschaftsprüfer:in oder Gesellschafter einer WP-Gesellschaft?

Dann könnte das Thema „externer KI-Beauftragter“ für euch bald sehr relevant werden!

Immer mehr Unternehmen suchen nach Expertise für Künstliche Intelligenz – z. B. für interne Richtlinien, Risikobewertungen oder die Aufsicht über KI-Prozesse.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat nun klargestellt:

 Wirtschaftsprüfer:innen und WP-Gesellschaften dürfen als externe KI-Beauftragte tätig sein.

Aber: Es gibt dabei einige berufsrechtliche und steuerliche Stolperfallen, die du kennen solltest!

Was bedeutet das konkret?

🔹 Die Tätigkeit als externer KI-Beauftragter ist zulässig – sie gehört sogar zu den originären Aufgaben nach § 2 WPO.

🔹 Aber Achtung: Es darf keine Eingliederung ins Unternehmen erfolgen – keine Mailadresse, keine Visitenkarte des Mandanten. Für Dritte muss klar sein: Du arbeitest außerhalb, aus deiner WP-Praxis heraus.

🔹 Haftpflichtversicherung prüfen! Neue Aufgaben bedeuten neue Risiken – und nicht jede Police deckt das automatisch.

🔹 Steuerfalle: Das Finanzamt könnte gewerbliche Einkünfte unterstellen – mit potenzieller „Infektion“ deiner gesamten freiberuflichen Tätigkeit.

🔹 Wenn du gleichzeitig Abschlussprüfer bist: Prüfe unbedingt, ob deine Unabhängigkeit gefährdet ist.

Und jetzt?

✅ Wenn ihr Mandanten im Bereich KI begleitet – dokumentiert sauber die externe Rolle.

✅ Sprecht frühzeitig mit Versicherern und Steuerberatern.

✅ Und behaltet im Blick, wie sich Berufsrecht und Verwaltungsauffassung weiterentwickeln.

Denn eins ist sicher: Die Rolle des „KI-Beauftragten“ wird künftig an Bedeutung gewinnen – auch für WP-Gesellschaften.

#KMproNews #Wirtschaftsprüfung #KIBeauftragter #KünstlicheIntelligenz #WPK #Berufsrecht #Steuerrecht #Haftpflichtversicherung #WPBranche #ZukunftDerWirtschaftsprüfung