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Kinderbetreuungskosten nach Trennung: BFH bleibt hart 

Wer nicht mit dem Kind zusammenlebt, kann die Kosten meist nicht absetzen. 

Du bist getrennt lebender Elternteil, zahlst Kita-Beiträge, Hort oder Tagesmutter – und hoffst, diese Kosten steuerlich geltend machen zu können? 

Dann ist dieses Urteil für dich besonders wichtig. 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut entschieden: 

Ohne Haushaltszugehörigkeit kein Sonderausgabenabzug – selbst dann nicht, wenn du einen erheblichen Teil der Betreuungskosten trägst. 

Worum ging es konkret? 

  • Vater und Mutter getrennt lebend 
  • Gemeinsames Sorgerecht 
  • Kind lebt ausschließlich im Haushalt der Mutter 
  • Vater zahlt:
    • rund 8.000 € Kita-Gebühren 
    • insgesamt ca. 20.000 € Unterhalt & Betreuung 

Ergebnis: 

Kein Abzug der Kinderbetreuungskosten beim Vater 

Die rechtliche Grundlage 

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG gilt: 

Kinderbetreuungskosten sind nur abziehbar, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört

Zwar erhält der nicht betreuende Elternteil einen sogenannten BEA-Freibetrag 

(Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, § 32 Abs. 6 EStG) – 

doch dieser reicht in vielen Fällen bei weitem nicht aus, um die realen Kosten abzudecken. 

Das aktuelle Urteil 

  • BFH, Urteil vom 27.11.2025 – III R 8/23 
  • Veröffentlichung: 29.01.2026 

Der BFH: 

  • hält die Regelung nicht für eindeutig verfassungswidrig 
  • ist aber auch nicht vollständig überzeugt, dass sie gerecht ist 
  • sieht dennoch keinen Anlass, das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen 

Kurz gesagt: 

Zweifel ja – Änderung nein 

Warum ist das für die Praxis so relevant? 

Gerade bei modernen Trennungsmodellen: 

  • Wechselmodell 
  • asymmetrische Betreuung 
  • hohe finanzielle Beteiligung beider Eltern 

passt die steuerliche Regelung oft nicht mehr zur Lebensrealität

Trotzdem bleibt es dabei: 

Der Fiskus schaut nicht darauf, wer zahlt – sondern wo das Kind wohnt. 

Was bedeutet das für dich? 

  • Gesellschafter oder Geschäftsführer: Private Lebensmodelle können spürbare Steuerfolgen haben 
  • CFO / FiBu: Trennungsfälle im Unternehmen sind steuerlich oft konfliktträchtig 
  • Privatpersonen: Hohe Betreuungskosten ≠ steuerlicher Vorteil 

Gestaltungsspielräume sind derzeit sehr begrenzt – und sollten frühzeitig geprüft werden. 

Fazit 

Die Regelung zu Kinderbetreuungskosten ist: 

  • rechtlich zulässig 
  • praktisch oft ungerecht 
  • politisch überholt – aber (noch) unverändert 

Ob und wann der Gesetzgeber nachbessert, bleibt offen. 

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