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Kindergeld trotz eigener Einkünfte? 

BFH stärkt Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung 

Du bist Elternteil, Gesellschafter oder CFO und hast ein volljähriges Kind mit Behinderung? 

Dann ist dieses BFH-Urteil extrem wichtig – vor allem für die Frage, ob weiterhin Kindergeld gezahlt wird

Worum ging es? 

Der Bundesfinanzhof musste entscheiden, ob höhere Wohnkosten eines erwachsenen Kindes mit Behinderung bei der Kindergeldprüfung berücksichtigt werden müssen. 

Konkret: 

Ein Kind ist auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen. Diese ist teurer als normaler Wohnraum. 

Zählt dieser Mehrbetrag bei der Frage, ob sich das Kind „selbst unterhalten kann“? 

Die klare Antwort des BFH: Ja. 

Was sagt das Gesetz? 

Kindergeld für volljährige Kinder gibt es nach 

§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, wenn: 

  • das Kind behindert ist, 
  • die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, 
  • und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten

Entscheidend ist dabei ein Vergleich: 

  • Existenzbedarf des Kindes 
  • Eigene finanzielle Mittel 

Das hat der BFH jetzt klargestellt 

Im Urteil vom 30.10.2025 – III R 11/24 (veröffentlicht am 05.02.2026) sagt der BFH: 

  • Mehrkosten für eine behinderungsgerechte Wohnung 
    (z. B. größere Fläche, Barrierefreiheit) 
  • sind behinderungsbedingter Mehrbedarf 
  • und mindern die Selbstunterhaltsfähigkeit des Kindes. 

Ergebnis

Auch wenn das Kind eigene Einkünfte oder Sozialleistungen erhält, kann weiterhin Kindergeld bestehen, wenn diese Mehrkosten berücksichtigt werden. 

Besonders wichtig für die Praxis 

  • Es zählen nicht nur Pflege- oder Therapiekosten
    sondern auch höhere Miete, Heiz- und Nebenkosten, sofern sie behinderungsbedingt sind. 
  • Kann die genaue Höhe nicht exakt ermittelt werden, darf sie geschätzt werden 
    (nach § 162 AO, bestätigt u. a. BFH, Urteil v. 10.07.2024 – III R 2/23). 

Warum ist das relevant für Unternehmer & Entscheider? 

  • Kindergeld kann steuerlich und finanziell relevant sein – gerade über viele Jahre. 
  • Fehlerhafte Ablehnungen durch Familienkassen sind keine Seltenheit
  • Das Urteil stärkt die Rechtsposition der Eltern deutlich

Unser Fazit 

Höhere Wohnkosten wegen einer Behinderung sind kein „Privatproblem“, sondern steuerlich relevant. 

Wer das nicht berücksichtigt, verschenkt unter Umständen dauerhaft Kindergeld. 

Fundstelle 

BFH, Urteil vom 30.10.2025 – III R 11/24 

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