BFH stärkt Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung
Du bist Elternteil, Gesellschafter oder CFO und hast ein volljähriges Kind mit Behinderung?
Dann ist dieses BFH-Urteil extrem wichtig – vor allem für die Frage, ob weiterhin Kindergeld gezahlt wird.
Worum ging es?
Der Bundesfinanzhof musste entscheiden, ob höhere Wohnkosten eines erwachsenen Kindes mit Behinderung bei der Kindergeldprüfung berücksichtigt werden müssen.
Konkret:
Ein Kind ist auf eine rollstuhlgerechte Wohnung angewiesen. Diese ist teurer als normaler Wohnraum.
Zählt dieser Mehrbetrag bei der Frage, ob sich das Kind „selbst unterhalten kann“?
Die klare Antwort des BFH: Ja.
Was sagt das Gesetz?
Kindergeld für volljährige Kinder gibt es nach
§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, wenn:
Entscheidend ist dabei ein Vergleich:
Das hat der BFH jetzt klargestellt
Im Urteil vom 30.10.2025 – III R 11/24 (veröffentlicht am 05.02.2026) sagt der BFH:
Ergebnis:
Auch wenn das Kind eigene Einkünfte oder Sozialleistungen erhält, kann weiterhin Kindergeld bestehen, wenn diese Mehrkosten berücksichtigt werden.
Besonders wichtig für die Praxis
Warum ist das relevant für Unternehmer & Entscheider?
Unser Fazit
Höhere Wohnkosten wegen einer Behinderung sind kein „Privatproblem“, sondern steuerlich relevant.
Wer das nicht berücksichtigt, verschenkt unter Umständen dauerhaft Kindergeld.
Fundstelle
BFH, Urteil vom 30.10.2025 – III R 11/24
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