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KMproNews: 📊Neue CSRD-Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichterstattung🌿

Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verabschiedet. Dieses Gesetz ist Teil einer umfassenden EU-Initiative, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu stärken. Die neuen Vorgaben treten ab 2024 in Kraft und bringen signifikante Änderungen für die Berichterstattung deutscher Unternehmen.

Was sind die Kernänderungen?

  1. Erweiterung der Berichtsinhalte: Unternehmen müssen in ihren (Konzern-)Lageberichten umfangreiche Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte aufnehmen. Dies umfasst Daten zu Umwelt-, Sozial-, Menschenrechts- und Governance-Faktoren.
  2. Prüfungspflicht: Neben der finanziellen Revision wird auch der Nachhaltigkeitsbericht einer Prüfung unterzogen. Dies kann entweder durch den Jahresabschlussprüfer oder einen spezialisierten Nachhaltigkeitsprüfer erfolgen.
  3. Betroffene Unternehmen: Die Regelungen betreffen große sowie kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

Warum ist die Anpassung wichtig? Die CSRD-Initiative zielt darauf ab, die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Unternehmensinformationen zu verbessern und Investoren sowie der Öffentlichkeit klarere Einblicke in die nachhaltigen Praktiken von Unternehmen zu bieten. Dies fördert nicht nur eine nachhaltige Entwicklung, sondern stärkt auch das Vertrauen in die Märkte und verbessert das Risikomanagement innerhalb der Unternehmen.

Schritte zur Compliance:

  • Verstehen Sie die Anforderungen: Machen Sie sich mit den spezifischen Anforderungen der CSRD vertraut, die auf Ihr Unternehmen zutreffen könnten.
  • Planung der Umsetzung: Entwickeln Sie einen detaillierten Plan zur Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Ihre bestehenden Berichtsprozesse.
  • Technologie und Schulung: Investieren Sie in die notwendige Technologie und Schulung Ihrer Mitarbeiter, um die Qualität und Genauigkeit der Berichte zu gewährleisten.
  • Engagement eines Prüfers: Bestimmen Sie, ob Sie einen spezialisierten Prüfer für Ihren Nachhaltigkeitsbericht benötigen und initiieren Sie den Auswahlprozess.

Fazit: Die Anpassung an die CSRD ist nicht nur eine regulatorische Notwendigkeit, sondern bietet auch die Chance, Ihre Führungsrolle in Sachen Nachhaltigkeit zu festigen und das Vertrauen Ihrer Stakeholder zu stärken. Beginnen Sie früh mit den Vorbereitungen, um sicherzustellen, dass Ihre Berichterstattung nicht nur den neuen Standards entspricht, sondern diese sogar übertrifft.

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