📢 Neues Urteil des BFH zur Umwandlungssteuer: Was bedeutet das für Geschäftsführer, Gesellschafter und Steuerberater? 🤔
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem Urteil vom 10. Juli 2024 (IV R 8/22) mit einem zentralen Thema des Umwandlungssteuerrechts beschäftigt: Den Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG und die Feststellung eines Übernahmeverlusts gemäß § 4 Abs. 6 UmwStG. Klingt kompliziert? Hier die wichtigsten Punkte einfach erklärt! ✅
💡 Das Wichtigste auf einen Blick: ⃣ Buchwertantrag bei Umwandlungen: Ein Buchwertantrag kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung gestellt werden, wenn die Urkunde eine ausdrückliche Antragsklausel enthält. Wichtig: Der Notar muss diese Urkunde an das zuständige Finanzamt senden. 🚀🚀
2️⃣ Abzugsbeschränkungen bei Übernahmeverlusten (§ 4 Abs. 6 UmwStG): Übernahmeverluste, die auf eine Körperschaft entfallen, bleiben grundsätzlich außer Ansatz. Das Finanzamt darf keine eigenständige Feststellung zur Abziehbarkeit vornehmen, wenn unklar ist, ob eine Organschaft nach § 15 KStG vorliegt.
3️⃣ Praktische Bedeutung für Unternehmen: Für Geschäftsführer und Steuerberater bedeutet dies, dass bei Umwandlungen besonderer Wert auf die korrekte Dokumentation und Antragstellung gelegt werden muss, um spätere Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.
✏️ Was Sie beachten sollten:
Wenn Sie eine Umwandlung planen, prüfen Sie, ob alle notwendigen Anträge korrekt in die notariellen Urkunden aufgenommen wurden. Ein späterer Streit über die Abziehbarkeit von Verlusten kann kostspielig und aufwendig werden. 🛑
👉 Tipp für Geschäftsführer und Gesellschafter: Wenden Sie sich bei Unsicherheiten frühzeitig an einen Steuerberater, der Sie durch den Umwandlungsprozess begleitet. So können Sie steuerliche Fallstricke umgehen und Ihre Unternehmensziele sicher erreichen! 🏢📈
Eure KMpro
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