Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die wichtigsten steuerlichen Änderungen für 2025 zusammengefasst. Diese könnten dich als Privatperson, Unternehmerin oder Angestellter betreffen. Hier die Highlights – verständlich und kompakt erklärt! 👇
💶 Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt um 312 € auf 12.096 €. Damit bleibt ein größerer Teil deines Einkommens steuerfrei, und die kalte Progression wird ausgeglichen.
👶 Kindergeld & Kinderfreibetrag
Das Kindergeld wird um 5 € erhöht – ab 2025 gibt es 255 € pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls, sodass Eltern steuerlich entlastet werden.
🌞 Photovoltaikanlagen steuerfrei
Ab 2025 gelten höhere Freigrenzen für die Steuerbefreiung: bis 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Ein weiterer Schritt in Richtung grüner Energie! 🌱
👨👩👧👦 Kinderbetreuungskosten
Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug steigt auf 4.800 € je Kind.
💡 Solidaritätszuschlag – Freigrenzen erhöht
Die Freigrenze für den Soli steigt auf 39.900 €.
📑 Bürokratieabbau
Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Weniger Papier, weniger Kosten.
🛠️ E-Rechnung wird Standard
Ab 2025 ist bei innerdeutschen Umsätzen zwischen Unternehmen eine elektronische Rechnung Pflicht – ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung.
📈 Erbschaftsteuer – Höherer Pauschbetrag
Der Erbfallkosten-Pauschbetrag steigt auf 15.000 €. Das macht die Abwicklung einfacher und steuerlich günstiger.
Was bedeutet das für dich?
👉 Du bist Unternehmer*in? Dann checke, ob die E-Rechnungs-Pflicht oder die neuen Umsatzsteuerregelungen für Kleinunternehmer dich betreffen.
👉 Du bist Elternteil? Nutze die höheren Freibeträge und Abzüge für Kinderbetreuungskosten.
Die vollständige Übersicht über die Änderungen wurde vom BMF veröffentlicht. 📄
Hast du Fragen oder willst du mehr dazu wissen? Schreib mir gerne in die Kommentare! 😊
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