BFH-Urteil zur Schenkungsteuer: Werterhöhung von Anteilen kann steuerpflichtig sein
Das BFH-Urteil vom 10.04.2024 (II R 22/21) bestätigt eine weitreichende Regelung zur Schenkungsteuer: Die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft kann als schenkungsteuerpflichtige Zuwendung gelten – selbst ohne klassische Schenkung!
Hintergrund:
Wenn ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine Leistung an die Gesellschaft erbringt, während andere Gesellschafter nichts beitragen, erhöht sich der Wert ihrer Anteile. Das kann laut § 7 Abs. 8 ErbStG als Schenkung gewertet werden – unabhängig davon, ob eine Bereicherungsabsicht besteht oder nicht.
Was hat der BFH entschieden?
➡️ Leistung als Schenkung: Jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Vermögen in die Gesellschaft überträgt, kann eine steuerpflichtige Schenkung sein. Dazu zählt z. B. die unentgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung eines Geschäftsanteils an die GmbH selbst.
➡️ Werterhöhung maßgeblich: Entscheidend ist, ob die Anteile anderer Gesellschafter durch die Einlage an Wert gewinnen. Die Bewertung erfolgt nach dem gemeinen Wert gemäß § 11 BewG.
➡️ Keine Steuervergünstigung: Die Begünstigungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG sind nicht anwendbar, da nicht der Anteil selbst, sondern nur dessen Werterhöhung Gegenstand der Schenkung ist.
Was bedeutet das für die Praxis?
Dieses Urteil bestätigt, dass Gesellschafter bei disquotalen Einlagen oder Anteilsübertragungen genau prüfen sollten, ob dadurch eine steuerpflichtige Schenkung entsteht. Besonders kritisch ist, dass die Steuerpflicht bereits greift, wenn der Wert anderer Gesellschafteranteile steigt – selbst wenn der einzahlende Gesellschafter keine Bereicherungsabsicht hatte.
Empfehlung:
➡️ Prüfe sorgfältig, ob eine Einlage oder Übertragung eine steuerpflichtige Werterhöhung auslöst.
➡️ Dokumentiere Transaktionen und deren Bewertung genau.
➡️ Ziehe steuerliche Beratung hinzu, um Risiken zu minimieren.
Wie siehst du diese steuerliche Regelung? Ist die gesetzliche Fiktion zu weit gefasst? Schreib deine Meinung in die Kommentare!
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