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KMproNews: CSRD verspätet umgesetzt

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollte eigentlich ab 2024 gelten. Doch die Umsetzung verzögert sich!

Was heißt das konkret für Unternehmen?

Wer ist betroffen?

Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind – also vor allem große Kapitalgesellschaften, börsennotierte Unternehmen und Konzerne.

Was gilt für 2024?

Da die CSRD noch nicht umgesetzt ist, bleibt 2024 der bisherige Rechtsrahmen bestehen. Das bedeutet:

  • Weiterhin Anwendung der bisherigen Vorschriften aus dem HGB.
  • Keine Pflicht zur sofortigen Umsetzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
  • Unternehmen haben mehr Zeit zur Anpassung ihrer Berichtsstrukturen.

Optionen für die Berichterstattung

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten:

  1. Weiterführung der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung nach HGB
  1. Freiwillige Anwendung der ESRS als Vorbereitung auf die CSRD
  1. Mischformen, die eine teilweise Anwendung der neuen Standards beinhalten

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Unternehmen haben theoretisch noch Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
  • Es lohnt sich jedoch, jetzt schon mit der Umsetzung zu beginnen, um spätere Herausforderungen zu vermeiden.
  • Die Verzögerung bedeutet keine Abschaffung – die neuen Regeln kommen sicher!

Fazit

Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung strategisch vorzubereiten! Unternehmen, die sich frühzeitig anpassen, werden langfristig profitieren. 🌟

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