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KMproNews: Entwicklungen bei der Erbschaftsteuer

Was Gesellschafter, Unternehmer und Steuerberater jetzt wissen sollten!

Die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a ff. ErbStG sind ein heißes Thema – und aktuell gibt es wichtige neue Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen. Wer Anteile an Kapitalgesellschaften vererben oder verschenken möchte, sollte genau hinschauen!

 Was hat sich geändert?

Begünstigte Anteilserwerbe: Auch eine mittelbare Beteiligung über eine Personengesellschaft kann steuerlich begünstigt sein! Das Finanzgericht Hamburg hat dies bestätigt.

90 %-Grenze: Die Finanzverwaltung folgt dem BFH: Schulden können nun von Finanzmitteln abgezogen werden (Nettobetrachtung). Aber: Die Umsetzung in den Finanzämtern läuft nicht überall reibungslos!

Treuhandbeteiligungen: Schlechte Nachrichten für Treugeber – die Steuervergünstigungen greifen hier nicht.

Parkhaus-Urteil: Der BFH stuft Parkhäuser als Verwaltungsvermögen ein, wodurch steuerliche Vorteile entfallen.

Warum ist das wichtig?

Diese Änderungen beeinflussen die steuerliche Gestaltung von Unternehmensnachfolgen erheblich. Wer Betriebsvermögen übertragen möchte, sollte jetzt prüfen, ob Anpassungen notwendig sind.

Tipp: Die neuen Regelungen unbedingt berücksichtigen und bei Unklarheiten professionellen Rat einholen!

Was denkt ihr über diese Entwicklungen? Schreibt es in die Kommentare! 👇

#Erbschaftsteuer #Unternehmensnachfolge #Steuerrecht #KMproNews

Entwicklungen bei der Erbschaftsteuer: Was Gesellschafter, Unternehmer und Steuerberater jetzt wissen sollten!

Die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a ff. ErbStG sind ein heißes Thema – und aktuell gibt es wichtige neue Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen. Wer Anteile an Kapitalgesellschaften vererben oder verschenken möchte, sollte genau hinschauen!

 Was hat sich geändert?

Begünstigte Anteilserwerbe: Auch eine mittelbare Beteiligung über eine Personengesellschaft kann steuerlich begünstigt sein! Das Finanzgericht Hamburg hat dies bestätigt.

90 %-Grenze: Die Finanzverwaltung folgt dem BFH: Schulden können nun von Finanzmitteln abgezogen werden (Nettobetrachtung). Aber: Die Umsetzung in den Finanzämtern läuft nicht überall reibungslos!

Treuhandbeteiligungen: Schlechte Nachrichten für Treugeber – die Steuervergünstigungen greifen hier nicht.

Parkhaus-Urteil: Der BFH stuft Parkhäuser als Verwaltungsvermögen ein, wodurch steuerliche Vorteile entfallen.

Warum ist das wichtig?

Diese Änderungen beeinflussen die steuerliche Gestaltung von Unternehmensnachfolgen erheblich. Wer Betriebsvermögen übertragen möchte, sollte jetzt prüfen, ob Anpassungen notwendig sind.

Tipp: Die neuen Regelungen unbedingt berücksichtigen und bei Unklarheiten professionellen Rat einholen!

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#Erbschaftsteuer #Unternehmensnachfolge #Steuerrecht #KMproNews