Erbst du ein Unternehmen oder ein Familienheim? Dann könnte der Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer für dich besonders wichtig sein! 👇
Der BFH hat entschieden, dass eine Übertragung von Betriebsvermögen oder Wohnraum zwischen Miterben auch nach mehr als sechs Monaten nach dem Erbfall steuerlich begünstigt sein kann. 🤝
Der Trick? Der Transfer muss im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgen – und es gibt keine festgelegte Frist für diese Teilung! ⏳
Das bedeutet: Auch wenn Miterben den Nachlass erst Jahre später aufteilen, können sie von Steuervergünstigungen profitieren, solange ein Zusammenhang zum Erbfall besteht. 🏠💼
Wichtig zu wissen: Wenn der Nachlass willentlich zunächst ungeteilt bleibt und die Erben später eine neue Entscheidung treffen, die Vermögenswerte zu teilen, könnte die Begünstigung entfallen. Daher ist es sinnvoll, frühzeitig über die Nachlassaufteilung nachzudenken. 🧠💡
Interessant für dich als Gesellschafter, CEO oder Unternehmer? Dann behalte diese Regelung im Hinterkopf, wenn es um die Erbschaft geht!
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