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KMproNews: Forderungsverzicht

Du bist Gesellschafter? Warum du den Forderungsverzicht bei Kapitalerhöhung kennen solltest! "

Als Gesellschafter einer GmbH gibt es viele rechtliche und steuerliche Details, die du im Blick haben solltest. Einer dieser wichtigen Punkte ist der Forderungsverzicht im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung. 📈

Stell dir vor, du hast als Gesellschafter in die Kapitalrücklage eingezahlt und entscheidest später, auf einen angemessenen Wertausgleich zu verzichten. Klingt nach einer großzügigen Geste? Ja, aber dieser Verzicht kann auch steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. 💸

Der BFH hat kürzlich entschieden (BFH, Urteil v. 19.6.2024 - II R 40/21 sowie inhaltsgleich BFH, Urteil v. 19.6.2024 - II R 41/21; veröffentlicht am 10.10.2024), dass ein solcher Verzicht als freigebige Zuwendung und damit als schenkungssteuerpflichtig angesehen werden kann. Das bedeutet, dass du unter Umständen Schenkungsteuer zahlen musst, wenn du auf eine Forderung verzichtest und deine Mitgesellschafter dadurch profitieren. 🧐

Warum ist das wichtig? Weil solche Entscheidungen schnell zu unerwarteten Steuern führen können, die vermeidbar wären, wenn man im Vorfeld gut informiert ist. Also, wenn du dich in einer ähnlichen Situation befindest, lass dich rechtzeitig beraten! 🤝

Eure KMpro!

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