Was Gesellschafter, CFOs und Einzelunternehmer wissen sollten! 🏡💼
💡 Wusstest du, dass die Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grunderwerbsteuerpflichtig sein kann?
Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 31. Juli 2024, II R 30/21) hat klargestellt:
➡️ Die Steuerbegünstigung nach § 7 Abs. 1 GrEStG gilt nicht für den Tausch von Eigentumsflächen bei der Aufhebung einer WEG. Stattdessen liegt ein steuerbarer Vorgang vor, weil Sondereigentum in gemeinschaftliches Miteigentum überführt wird.
Das bedeutet: Auch bei internen Umstrukturierungen kann Grunderwerbsteuer entstehen!
📌 Warum ist das wichtig für dich?
🛠️ Tipp: Planung ist alles! Nutze steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig, bevor Entscheidungen getroffen werden.
👉 Lass uns gemeinsam deine Optionen prüfen und Steuerrisiken minimieren! 😊
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