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KMproNews: Grunderwerbsteuer bei WEG-Aufhebung

Was Gesellschafter, CFOs und Einzelunternehmer wissen sollten! 🏡💼

💡 Wusstest du, dass die Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grunderwerbsteuerpflichtig sein kann?

Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 31. Juli 2024, II R 30/21) hat klargestellt:

➡️ Die Steuerbegünstigung nach § 7 Abs. 1 GrEStG gilt nicht für den Tausch von Eigentumsflächen bei der Aufhebung einer WEG. Stattdessen liegt ein steuerbarer Vorgang vor, weil Sondereigentum in gemeinschaftliches Miteigentum überführt wird.

Das bedeutet: Auch bei internen Umstrukturierungen kann Grunderwerbsteuer entstehen!

📌 Warum ist das wichtig für dich?

  • Gesellschafter und Geschäftsführer: Bei Immobilien innerhalb einer WEG oder Gesellschaft solltest du die steuerlichen Folgen kennen, um Überraschungen zu vermeiden.
  • Einzelunternehmer oder Investoren: Bei Immobilienaufteilungen oder Neuordnungen ist professionelle Beratung entscheidend!

🛠️ Tipp: Planung ist alles! Nutze steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig, bevor Entscheidungen getroffen werden.

👉 Lass uns gemeinsam deine Optionen prüfen und Steuerrisiken minimieren! 😊

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