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KMproNews: Haftung für Unternehmenssteuern

👉 Wusstest du? Eigentümer können für Steuern eines Unternehmens haften, auch wenn sie nur Gegenstände besitzen! 💼

💡 Haftung für Unternehmenssteuern: Was Eigentümer wissen sollten!

Bist du Unternehmer, Geschäftsführer oder Gesellschafter? Dann könnte das Thema Haftung für Steuern von besonderem Interesse für dich sein. Wusstest du, dass du als Eigentümer von Gegenständen, die für den Betrieb eines Unternehmens genutzt werden, auch für dessen Steuern haften kannst? 🏢

Laut einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss v. 6.8.2024 - VII R 25/21) müssen Gegenstände, die einem Unternehmen „dienen“ – also für den Betrieb und die Erzielung von Umsätzen von wesentlicher Bedeutung sind – nicht einmal dem Unternehmer selbst gehören, damit du als Eigentümer haften kannst. 🚨

Das bedeutet: Wenn du zum Beispiel Gebäude oder Maschinen an eine Firma vermietest, könnte dich das Finanzamt für deren Umsatzsteuern zur Kasse bitten. 💶 Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen Gewinne macht oder nicht – wichtig ist nur, dass die Gegenstände für den Betrieb entscheidend sind. ⚖️

🔍 Wesentliche Punkte, die du beachten solltest:

  • Gegenstände, die für den Betrieb eines Unternehmens von Bedeutung sind, können eine Steuerhaftung auslösen.
  • Du haftest nur für die Steuern, die während deiner Beteiligung am Unternehmen entstehen.
  • Auch bei einer Vermietung oder Verpachtung an das Unternehmen kann eine Haftung entstehen.

Als Unternehmer oder Gesellschafter lohnt es sich also, dieses Thema genau im Blick zu behalten, um böse Überraschungen zu vermeiden. 😉

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