Wenn deine Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG ausschließlich Anteile an Kapitalgesellschaften hält und daraus Dividenden bezieht, dann gibt es steuerlich eine wichtige Regel zu beachten: Nicht alle Betriebsausgaben sind voll abziehbar!
Der BFH hat entschieden, dass Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten nur teilweise als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wenn sie mit steuerlich begünstigten Dividenden in Zusammenhang stehen.
Was bedeutet das für dich?
Warum gibt es diese Einschränkung?
Der Gesetzgeber will verhindern, dass Unternehmen doppelt profitieren: Einnahmen teilweise steuerfrei + vollständiger Abzug der damit verbundenen Kosten – das geht nicht. Daher greift das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG.
Tipp: Falls deine Holding auch voll steuerpflichtige Einnahmen hat, solltest du genau prüfen, welche Kosten wofür angefallen sind. Eine kluge Aufteilung kann sich steuerlich lohnen!
Fazit: Holdingstrukturen sind steuerlich attraktiv – aber nur, wenn du die Regeln kennst! Sprich mit deinem Steuerberater, um unerwartete Steuerfallen zu vermeiden.
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