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KMproNews: Holdinggesellschaft? Achtung beim Betriebsausgabenabzug!

Wenn deine Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG ausschließlich Anteile an Kapitalgesellschaften hält und daraus Dividenden bezieht, dann gibt es steuerlich eine wichtige Regel zu beachten: Nicht alle Betriebsausgaben sind voll abziehbar!

Der BFH hat entschieden, dass Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten nur teilweise als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wenn sie mit steuerlich begünstigten Dividenden in Zusammenhang stehen.

Was bedeutet das für dich?

  • Hast du eine Holding  in der Rechtsform einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, die Dividenden aus Beteiligungen erhält?
  • Fallen dabei Verwaltungskosten oder Konzernabschlusskosten an?
  • Dann kannst du diese nur zu 60 % steuerlich absetzen – der Rest bleibt steuerlich unberücksichtigt!

Warum gibt es diese Einschränkung?

Der Gesetzgeber will verhindern, dass Unternehmen doppelt profitieren: Einnahmen teilweise steuerfrei + vollständiger Abzug der damit verbundenen Kosten – das geht nicht. Daher greift das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG.

Tipp: Falls deine Holding auch voll steuerpflichtige Einnahmen hat, solltest du genau prüfen, welche Kosten wofür angefallen sind. Eine kluge Aufteilung kann sich steuerlich lohnen!

Fazit: Holdingstrukturen sind steuerlich attraktiv – aber nur, wenn du die Regeln kennst! Sprich mit deinem Steuerberater, um unerwartete Steuerfallen zu vermeiden.

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