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KMproNews: Neue Steuervorteile 2025

Die wichtigsten Änderungen im Steuerfortentwicklungsgesetz 2024: Was Sie wissen müssen!

Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2024 den Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) beschlossen. Dieses Gesetz bringt bedeutende Neuerungen mit sich, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer direkt betreffen. Hier ein detaillierter Überblick über die wichtigsten Änderungen:

  1. Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag: Ab 2025 steigt der Grundfreibetrag auf 12.084 € und in 2026 auf 12.336 €. Diese Erhöhung bedeutet, dass ein größerer Teil Ihres Einkommens steuerfrei bleibt, was Ihre jährliche Steuerlast senken kann. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls angepasst; er steigt 2025 auf 6.672 € und 2026 auf 6.828 €, was Familien finanziell entlastet.
  2. Solidaritätszuschlag: Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag werden erhöht, was bedeutet, dass weniger Steuerzahler diesen Zuschlag zahlen müssen. Dies ist ein Schritt in Richtung der kompletten Abschaffung des Zuschlags für die meisten Steuerzahler.
  3. Faktorverfahren bei Steuerklassen: Ab 2030 wird das Faktorverfahren die Steuerklassen III und V ersetzen. Dies soll für eine gerechtere Steuerlastverteilung zwischen Ehepartnern sorgen.
  4. Gemeinnützigkeit und politische Äußerungen: Ein interessanter Aspekt des neuen Gesetzes ist die Lockerung der Regeln für gemeinnützige Organisationen. Diese dürfen sich nun gelegentlich zu politischen Themen äußern, ohne ihre steuerlichen Privilegien zu verlieren. Zusätzlich werden die Möglichkeiten für Photovoltaikanlagen erweitert, was gemeinnützigen Organisationen helfen kann, Energiekosten zu sparen und umweltfreundlicher zu agieren.
  5. Digitalisierung und andere Neuerungen: Das Gesetz führt auch die Digitalisierung von Sterbefallanzeigen ein, was bürokratische Prozesse vereinfachen wird. Weiterhin wird das Kindergeld ab 2025 auf 255 € und 2026 auf 259 € erhöht, und der Sofortzuschlag für sozial Benachteiligte steigt.
  6. Steuerliche Anreize für Unternehmen: Neue Abschreibungsmöglichkeiten und die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung sind besonders für KMUs und Start-ups interessant. Diese Maßnahmen sollen Investitionen anregen und die Innovationskraft stärken.

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