Stell dir vor, du bringst deinen Anteil an einer GbR in eine GmbH ein – und sicherst dir gleichzeitig eine Put-Option, die dich verpflichtet, die erhaltenen GmbH-Anteile in der Zukunft zu verkaufen. Klingt nach einer cleveren Lösung, oder?
Doch steuerlich kann das heikel sein!
Worum geht’s?
Das Finanzamt sah im Fall eines Unternehmers die Put-Option als sofortige Veräußerung an – und wollte den Gewinn direkt versteuern. Aber: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied anders!
Das Urteil (FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2024 – 5 K 1293/22):
➡️ Keine sofortige Versteuerung: Der Kläger musste die Put-Option erst nach spätestens 17,5 Jahren ausüben. Damit lag kein wirtschaftlicher Eigentumsübergang vor.
➡️ Nachweispflicht nach § 22 Abs. 3 UmwStG: Die Frist zur Dokumentation der Anteilsinhaberschaft ist keine Ausschlussfrist, d. h., auch ein späterer Nachweis könnte ausreichen.
➡️ Revision beim BFH zugelassen – es bleibt spannend! ⚖️
Was heißt das für dich als Gesellschafter?
👉 Put-Optionen sind nicht automatisch steuerlich schädlich – die Details sind entscheidend!
👉 Der Nachweis über die gehaltenen GmbH-Anteile sollte sorgfältig geführt werden.
👉 Die Rechtslage ist noch nicht endgültig geklärt – bleibt dran!
Frage an dich:
Hast du schon mal mit Put-Optionen bei GmbH-Anteilen gearbeitet? Welche Herausforderungen siehst du? Schreib’s in die Kommentare!
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