Sind Sie Gesellschafter oder Geschäftsführer und Ihr Unternehmen steht vor finanziellen Herausforderungen? Dann ist dieser Beitrag für Sie! 👇
In einem aktuellen Beschluss des BFH (Beschluss v. 09.08.2024 - X B 94/23) wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Sanierungserträge steuerfrei sein können. Dabei geht es um den Erlass von Forderungen durch Gläubiger und wie Sie die Steuerfreiheit nach § 3a EStG richtig anwenden. 🏦💼
Wichtige Punkte:
Stehen Sie gerade vor einer Sanierung oder planen Sie eine Umstrukturierung? Lassen Sie sich rechtzeitig steuerlich beraten, um mögliche Vorteile zu nutzen! 😊
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