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KMproNews: Sanierungserträge steuerfrei

Sind Sie Gesellschafter oder Geschäftsführer und Ihr Unternehmen steht vor finanziellen Herausforderungen? Dann ist dieser Beitrag für Sie! 👇

In einem aktuellen Beschluss des BFH (Beschluss v. 09.08.2024 - X B 94/23) wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Sanierungserträge steuerfrei sein können. Dabei geht es um den Erlass von Forderungen durch Gläubiger und wie Sie die Steuerfreiheit nach § 3a EStG richtig anwenden. 🏦💼

Wichtige Punkte:

  • Es muss ein Sanierungskonzept vorliegen, das nachvollziehbar und prüfbar ist. 📄
  • Der Forderungsverzicht der Gläubiger muss auf Sanierungsabsicht beruhen – ein reiner Forderungsverzicht reicht nicht aus. 🤝
  • Ein erfolgreicher Abschluss der Sanierung stärkt die Steuerfreiheit! 💪

Stehen Sie gerade vor einer Sanierung oder planen Sie eine Umstrukturierung? Lassen Sie sich rechtzeitig steuerlich beraten, um mögliche Vorteile zu nutzen! 😊

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