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KMproNews: Sanierungserträge

Du bist Unternehmer, Geschäftsführer oder Gesellschafter? Dann ist das Thema „Steuerfreiheit von Sanierungserträgen“ besonders wichtig für dich! 📈

Der Bundesfinanzhof (BFH Beschluss vom 09. August 2024, X B 94/23) hat sich in einem aktuellen Beschluss zur Sanierungseignung und Sanierungsabsicht der Gläubiger geäußert. Dabei geht es darum, ob Gewinne aus Schuldenerlassen – sogenannte Sanierungserträge – steuerfrei sein können. 🧾

Hier die wichtigsten Punkte:

👉 Keine festen Regeln: Für die Sanierungseignung gibt es keine festgelegten Beweisregeln. Wichtige Hinweise sind z. B. ein plausibles Sanierungskonzept oder ein erfolgreicher Abschluss der Sanierung.

👉 Sanierungsabsicht der Gläubiger: Der Verzicht eines einzelnen Gläubigers reicht allein nicht aus. Die Absicht muss konkret nachgewiesen werden.

Für Unternehmer bedeutet das: Du brauchst klare Nachweise, wenn du die Steuerfreiheit nach § 3a EStG geltend machen möchtest. Das betrifft insbesondere:

✔️ Deine Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit.

✔️ Die Absicht der Gläubiger, durch den Schuldenerlass eine Sanierung zu ermöglichen.

💡 Tipp: Dokumentiere deine Sanierungsmaßnahmen sorgfältig und lass dir ein prüfbares Konzept erstellen. Das erhöht deine Chancen, steuerliche Vorteile geltend zu machen.

#KMproNews #Sanierung #UnternehmerTipps #Steuerfreiheit #BFHUrteil

💡 Sanierungserträge: Steuerfrei oder nicht? Was Unternehmer wissen müssen! 💡

Du bist Unternehmer, Geschäftsführer oder Gesellschafter? Dann ist das Thema „Steuerfreiheit von Sanierungserträgen“ besonders wichtig für dich! 📈

Der Bundesfinanzhof (BFH Beschluss vom 09. August 2024, X B 94/23) hat sich in einem aktuellen Beschluss zur Sanierungseignung und Sanierungsabsicht der Gläubiger geäußert. Dabei geht es darum, ob Gewinne aus Schuldenerlassen – sogenannte Sanierungserträge – steuerfrei sein können. 🧾

Hier die wichtigsten Punkte:

👉 Keine festen Regeln: Für die Sanierungseignung gibt es keine festgelegten Beweisregeln. Wichtige Hinweise sind z. B. ein plausibles Sanierungskonzept oder ein erfolgreicher Abschluss der Sanierung.

👉 Sanierungsabsicht der Gläubiger: Der Verzicht eines einzelnen Gläubigers reicht allein nicht aus. Die Absicht muss konkret nachgewiesen werden.

Für Unternehmer bedeutet das: Du brauchst klare Nachweise, wenn du die Steuerfreiheit nach § 3a EStG geltend machen möchtest. Das betrifft insbesondere:

✔️ Deine Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit.

✔️ Die Absicht der Gläubiger, durch den Schuldenerlass eine Sanierung zu ermöglichen.

💡 Tipp: Dokumentiere deine Sanierungsmaßnahmen sorgfältig und lass dir ein prüfbares Konzept erstellen. Das erhöht deine Chancen, steuerliche Vorteile geltend zu machen.

#KMproNews #Sanierung #UnternehmerTipps #Steuerfreiheit #BFHUrteil