Teilzeitstudium & Fahrtkosten: BFH-Urteil bringt Klarheit!
Studierst du in Teilzeit oder kennst jemanden, der es tut? Dann ist diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) für dich wichtig!
Worum geht es?
Ein Teilzeitstudent machte seine Fahrtkosten zur Uni als Werbungskosten geltend – und zwar in voller Höhe nach Reisekostenrecht. Das Finanzamt wollte die Kosten nur mit der Entfernungspauschale berücksichtigen.
Was hat der BFH entschieden?
🔹 Ein Vollzeitstudium liegt nur dann vor, wenn es nach der Studienordnung einem 40-Stunden-Job ähnelt.
🔹 Ein Teilzeitstudium ist hingegen weniger zeitintensiv und wird steuerlich anders behandelt.
🔹 Folge: Teilzeitstudierende dürfen ihre Fahrtkosten voll ansetzen – und nicht nur mit der Entfernungspauschale!
Praxis-Tipp:
Falls du ein Zweitstudium in Teilzeit absolvierst, könnte sich ein genauer Blick in deine Steuererklärung lohnen. Vielleicht gibt es hier Einsparpotenzial!
Urteil: BFH, 24.10.2024 – VI R 7/22
Wie siehst du das? Hast du schon mal Studienkosten steuerlich geltend gemacht? Schreib’s in die Kommentare!
#Steuern #BFHUrteil #Teilzeitstudium #Fahrtkosten #KMproNews