👔 Für viele, die von zu Hause aus international arbeiten, stellt sich die brennende Frage:
Wird mein Homeoffice zur Betriebsstätte meines Unternehmens?
Dieses Thema betrifft zahlreiche Arbeitnehmer und Unternehmer und ist entscheidend für die steuerliche Planung über Ländergrenzen hinweg.
🌐 Aktuelle Diskussionen, besonders bei Organisationen wie der OECD und der EU, zielen darauf ab, klare Richtlinien zu schaffen, um Unsicherheiten zu beseitigen. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse dieser Diskussionen bis 2026 in das OECD-Musterabkommen integriert werden.
📜 Die gute Nachricht? Die deutsche Finanzverwaltung vertritt aktuell die Auffassung, dass die häusliche Telearbeit in der Regel keine Betriebsstätte begründet. Dies bedeutet weniger bürokratische Hürden für Arbeitgeber und mehr Flexibilität für Angestellte.
😌 Wir wissen, dass Steuergesetze verwirrend sein können. Aber es ist wichtig, dass Sie verstehen, dass Ihre Homeoffice-Tätigkeit nicht automatisch zusätzliche steuerliche Pflichten für Ihr Unternehmen auslöst.
👉 Bleiben Sie informiert und bereiten Sie sich auf zukünftige Änderungen vor, um sicherzustellen, dass Sie und Ihr Unternehmen optimal aufgestellt sind.
Ihr KMpro Team!
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