Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Vermeiden Sie unnötige Kosten als Gesellschafter! 💡
Wussten Sie, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) entstehen kann, wenn die Gesellschaft Kosten übernimmt, die eigentlich von Ihnen als Gesellschafter getragen werden sollten? 🤔
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil v. 22.5.2024 - I R 2/21) entschieden, dass eine vGA vorliegen kann, wenn der Gesellschafter durch Entscheidungen der Gesellschaft eigene Aufwände spart. Das bedeutet: Wenn Ihre Gesellschaft auf einen Ausgleichsanspruch verzichtet, sparen Sie als Gesellschafter möglicherweise eigene Kosten – was steuerlich problematisch sein könnte. 🚨
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine GmbH stoppte auf Weisung ihrer Muttergesellschaft einen Auftrag, was zu hohen Schadensersatzforderungen führte. Die Muttergesellschaft hätte die Schadenskosten übernehmen müssen, um eine vGA zu vermeiden, weil die Entscheidung im Interesse der Muttergesellschaft lag.
👉 Tipp für Gesellschafter: Überprüfen Sie genau, welche Entscheidungen in Ihrem Unternehmen im Interesse der Gesellschaft oder des Gesellschafters getroffen werden. So vermeiden Sie teure Steuerfallen!
💼 Haben Sie Fragen zur verdeckten Gewinnausschüttung? Lassen Sie uns sprechen!
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