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KMproNews: Workation – Traum oder rechtliches Risiko? ✨

Workation – Traum oder rechtliches Risiko?

Immer mehr Unternehmen ermöglichen ihren Mitarbeitern eine Workation – also das Arbeiten von einem Urlaubsort aus. Doch was muss beachtet werden, damit aus dem Traum kein rechtlicher Albtraum wird?

Workation in Deutschland – meist unproblematisch Wer innerhalb Deutschlands remote arbeitet, muss sich wenig Sorgen machen. Wichtige Punkte:

  • Keine gewerbesteuerliche Betriebsstätte, solange die Workation unter sechs Monaten bleibt.
  • Keine Änderungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung.
  • Achtung beim Datenschutz, wenn an öffentlichen Orten gearbeitet wird!

Workation im Ausland – hier wird’s komplexer! Das Arbeiten aus dem Ausland kann rechtliche Fallstricke mit sich bringen:

  • Betriebsstättenrisiko: In manchen Ländern kann das Unternehmen steuerpflichtig werden.
  • Lohnsteuer & Sozialversicherung: In der EU meist machbar, aber eine A1-Bescheinigung ist Pflicht! Außerhalb der EU wird es komplizierter.
  • Aufenthaltsrecht: Nicht jedes Land erlaubt das Arbeiten ohne spezielle Visa.
  • Datenschutz: Besonders heikel bei der Datenübermittlung in Drittstaaten.

Was sollten Arbeitgeber tun?

  1. Klare Regeln & Zusatzvereinbarungen für Workations erstellen.
  2. ⃣Nur Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erlauben.
  3. Datenschutz & Sicherheitsvorkehrungen beachten (z. B. nur Dienstlaptops nutzen)
  4. Bei längeren Aufenthalten Experten hinzuziehen.

 Fazit: Workation ist für viele Mitarbeiter ein attraktives Benefit und hilft Unternehmen, Fachkräfte zu halten. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet, kann von dieser flexiblen Arbeitsweise profitieren!

Hast du schon Erfahrungen mit Workation gemacht? Teile sie in den Kommentaren!

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