Du bist ein international tätiger Unternehmer? Vermeide diese Zins-Falle bei gruppeninternen Darlehen! 💡
Steuerregeln können oft verwirrend sein, besonders wenn es um Zinsen auf gruppeninterne Darlehen geht. 🤔 Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil v. 4.10.2024 - C-585/22) zeigt uns genau, worauf es ankommt:
👉 Was ist passiert?
Ein niederländisches Unternehmen, Teil einer internationalen Unternehmensgruppe, wollte Zinsen auf ein Darlehen innerhalb der Gruppe steuerlich absetzen. Doch der niederländische Staat sagte: "Nein!" ❌ Warum? Weil es so aussah, als wäre das Darlehen nur eine künstliche Gestaltung, um Steuern zu sparen.
👉 Das Urteil des EuGH:
Der EuGH bestätigte, dass solche nationalen Regelungen, die den Zinsabzug begrenzen, europarechtskonform sind – solange sie Steuerhinterziehung und Steuerbetrug bekämpfen. Aber: Unternehmer können die Vermutung einer künstlichen Gestaltung widerlegen, wenn sie nachweisen, dass das Darlehen wirtschaftlich sinnvoll ist. 💼
👉 Was bedeutet das für dich?
Wenn du als Unternehmer gruppeninterne Darlehen vergibst oder aufnimmst, solltest du genau prüfen, ob der Zins marktüblich ist und das Darlehen wirklich einen wirtschaftlichen Hintergrund hat. Andernfalls könnte dir der Steuerabzug verwehrt werden. 💸
😊 Einfacher Tipp: Achte darauf, dass Zinsen marktüblich und Darlehen wirtschaftlich sinnvoll sind, um steuerliche Nachteile zu vermeiden!
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