News. Und.
Insights.

Konzernpreise: Zoll mischt beim Year-End mit

Konzernpreise im Fokus: Wenn der Zoll beim Year-End-Adjustment mitredet

Sie sind CFO, Leiter Finanzbuchhaltung, Zollverantwortlicher oder Gesellschafter in einem Konzern mit internationalen Lieferketten?

Dann ist dieses neue BFH-Urteil für Sie hochrelevant.

Worum geht es?

Eine deutsche Vertriebsgesellschaft kaufte Waren von verbundenen Konzerngesellschaften außerhalb der EU (u. a. von der US-Mutter).

Der Deal im Konzern:

  • Unterjährig werden Waren zu bestimmten Verrechnungspreisen eingekauft.
  • Am Jahresende wird geschaut, ob die Vertriebsgesellschaft die „passende“ Marge erzielt hat.
  • Wenn sie zu gut verdient hat, werden über ein Year-End-Adjustment nachträglich Preise erhöht (Nachbelastungen durch die Muttergesellschaft).

Genau so lief es hier:

Die deutsche Gesellschaft erzielte im Weiterverkauf zweistellige Umsatzrenditen (über 20 %), obwohl nur eine „fremdübliche“ Marge von rund 1,93 % geplant war.

Also wurden nachträglich zusätzliche Beträge in Rechnung gestellt – die Einkaufspreise wurden rückwirkend teurer gemacht.

Das Hauptzollamt wurde hellhörig:

  • Es sah die ursprünglichen Verrechnungspreise als „zu niedrig“ an.
  • Konsequenz: Der ursprünglich erklärte Zollwert wurde angehoben.
  • Ergebnis: Nachträgliche Zollerhebung.

Das Finanzgericht München stellte sich zunächst auf die Seite der Importgesellschaft. Der BFH hat dieses Urteil aber aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Was sagt der BFH im Kern?

  1. Die Zollbehörde darf auch nach der Einfuhr die Anmeldung prüfen (Art. 78 ZK / Art. 48 UZK).
  2. Bei verbundenen Unternehmen muss geklärt werden, ob die Verbundenheit den Preis beeinflusst hat.
  3. Wenn der ursprüngliche Preis zu niedrig war und später nach oben korrigiert wird, ist das ein starkes Indiz für eine Preisbeeinflussung.
  4. In solchen Fällen kann die Transaktionswertmethode (also der „tatsächlich gezahlte Preis“ als Zollwert) möglicherweise nicht angewendet werden. Dann sind andere, nachrangige Methoden zur Zollwertermittlung zu prüfen.
  5. Das Finanzgericht muss nun genau prüfen:
    • Wie sind die Verträge im Detail ausgestaltet?
    • Wie funktioniert das Year-End-Adjustment?
    • War der Zollwert wirklich korrekt oder zu niedrig?

Wichtig: Der BFH grenzt den Fall bewusst von früheren Entscheidungen (u. a. Hamamatsu) ab.

Dort ging es um nachträgliche Preissenkungen mit Erstattungsanträgen.

Hier geht es um nachträgliche Preiserhöhungen und ZOLLNACHERHEBUNGEN – und das ist rechtlich eine andere Baustelle.

Was bedeutet das für die Praxis?

Wenn Sie konzerninterne Lieferungen aus Drittstaaten haben, sollten Sie genau hinschauen, wenn:

  • Verrechnungspreise im Konzern über Year-End-Adjustments korrigiert werden.
  • Ihre Transfer-Pricing-Logik (z. B. „Agreed Margin“, TNMM, Datenbankstudien) zwar ertragsteuerlich sauber ist, aber zollrechtlich nicht mitgedacht wurde.
  • Ihre Einkaufsverträge Preisanpassungsklauseln vorsehen, deren Wirkung auf den Zollwert nicht klar dokumentiert ist.

Konkrete To-dos für CFOs, FiBu und Zollverantwortliche:

  • Prüfen Sie Ihre Distribution Agreements und Transfer-Pricing-Modelle auch aus zollrechtlicher Sicht, nicht nur ertragsteuerlich.
  • Klären Sie, wie Year-End-Adjustments dokumentiert und begründet werden – insbesondere bei nachträglichen Preiserhöhungen.
  • Stimmen Sie Tax, Zoll, Controlling und Legal besser aufeinander ab: Ein „sauberes“ Verrechnungspreismodell kann zollrechtlich trotzdem kritisch sein.
  • Überprüfen Sie, ob Ihre bisherigen Zollwerte bei konzerninternen Importen angreifbar sein könnten.
  • Dokumentieren Sie klar, warum Ihre Preise trotz Verbundenheit „fremdüblich“ sind – auch mit Blick auf den Zollwert.

Fazit:

Konzerninterne Verrechnungspreise sind nicht nur ein Thema für Transfer Pricing und Betriebsprüfer.

Der BFH macht deutlich: Wenn Preise nachträglich erhöht werden, kann auch der Zoll nachträglich mitreden – inklusive potenziell empfindlicher Nachforderungen.

#Zollrecht #Verrechnungspreise #TransferPricing #Zollwert #CFO #Finanzbuchhaltung #Außenhandel #TaxCompliance #Konzernstrukturen #KMproNews