Leiharbeit? Dann gilt die Pendlerpauschale für dich vielleicht nicht!
Viele Leiharbeitnehmer kennen das Problem: Jeden Tag dieselbe Strecke zur Einsatzfirma – aber steuerlich nur die „Entfernungspauschale“ statt voller Reisekosten?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das jetzt klargestellt: Bei unbefristeten Leiharbeitsverhältnissen gibt es in der Regel keine „erste Tätigkeitsstätte“ beim Entleiher.
Was heißt das konkret?
Der BFH (Urteil vom 17.06.2025, VI R 22/23) hat damit der bisherigen Finanzamts-Praxis widersprochen.
Das bedeutet: Leiharbeitnehmer können steuerlich besser gestellt sein als gedacht – wenn sie ihre Fahrten richtig einordnen.
Fazit für die Praxis
Wer in der Zeitarbeit tätig ist, sollte prüfen (oder prüfen lassen),
Das lohnt sich besonders bei längeren Fahrtstrecken – und kann schnell mehrere Hundert Euro Steuerersparnis im Jahr bringen.
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