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Lieferkettengesetz: Bürokratie-Stopp für Unternehmen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) war für viele Unternehmen bisher ein echter Bürokratie-Klotz: umfangreiche Berichtspflichten, drohende Bußgelder und viel Unsicherheit.

Jetzt gibt es Entlastung:

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat das BAFA angewiesen, das Gesetz zurückhaltend und unternehmensfreundlich anzuwenden.

Konkret bedeutet das:

  • Berichte prüfen? Wird ab sofort eingestellt.
  • Ordnungswidrigkeiten? Neun von dreizehn Tatbeständen werden gestrichen.
  • Bußgelder? Nur noch bei besonders schweren Verstößen, die gravierende Menschenrechtsverletzungen betreffen.

Für Unternehmen heißt das: Weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit.

Die Bundesregierung plant außerdem, das LkSG bald durch eine vereinfachte Umsetzung der europäischen CSDDD zu ersetzen – auch hier mit dem Ziel, Belastungen zu reduzieren.

Du bist CFO, Geschäftsführer oder im Compliance-Bereich tätig? Dann lohnt es sich, diese Entwicklung im Blick zu behalten. Sie kann für deine Prozesse und deine Berichterstattung sofort Erleichterungen bringen.

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