Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) war für viele Unternehmen bisher ein echter Bürokratie-Klotz: umfangreiche Berichtspflichten, drohende Bußgelder und viel Unsicherheit.
Jetzt gibt es Entlastung:
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat das BAFA angewiesen, das Gesetz zurückhaltend und unternehmensfreundlich anzuwenden.
Konkret bedeutet das:
Für Unternehmen heißt das: Weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit.
Die Bundesregierung plant außerdem, das LkSG bald durch eine vereinfachte Umsetzung der europäischen CSDDD zu ersetzen – auch hier mit dem Ziel, Belastungen zu reduzieren.
Du bist CFO, Geschäftsführer oder im Compliance-Bereich tätig? Dann lohnt es sich, diese Entwicklung im Blick zu behalten. Sie kann für deine Prozesse und deine Berichterstattung sofort Erleichterungen bringen.
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