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Mehr Reinvestition, weniger Bürokratie: Das neue Standortfördergesetz im Überblick


Du bist Gesellschafter, CFO oder Fondsmanager? Dann gibt’s gute Nachrichten aus Berlin!

Die Bundesregierung hat am 10.9.2025 den Entwurf des Standortfördergesetzes (StoFöG) beschlossen – mit handfesten Verbesserungen für Investoren, Unternehmen und den Finanzstandort Deutschland.

Was steckt drin? Hier die wichtigsten Punkte – verständlich erklärt:

Reinvestitions-Roll-Over wird attraktiver:

Verkaufst du GmbH-Anteile aus dem Betriebsvermögen und investierst wieder, kannst du bald bis zu 2 Mio. € steuerfrei rücklegen (bisher: 500.000 €). Das bringt mehr Liquidität fürs Wachstum!

Vorteile für Venture-Capital-Fonds:

Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften werden steuerlich entschärft. Auch Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur werden durch Anpassungen im Investmentsteuergesetz attraktiver gemacht.

Mehr Flexibilität bei Aktien:

Der Mindestnennwert wird von 1 € auf nur noch 0,01 € gesenkt. Das erleichtert Gründungen und Kapitalmaßnahmen für Start-ups

Weniger Bürokratie – mehr Fokus auf das Wesentliche:

Viele Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten sollen entfallen. Beispiele:

– Abschaffung der Millionenkreditanzeige

– Einfachere Kontoeröffnung für Minderjährige

– Entlastung bei der Finanzmarktaufsicht (Vorschläge der BaFin)

EU-Vorgaben werden integriert:

Umsetzung von EU-Listing Act, Unternehmensportal & Co. – wichtig für internationale Investoren und Börsengänge 🇪🇺

Was bedeutet das für dich?

Wenn du Kapitalgesellschaften verkaufst, Fonds steuerlich strukturierst oder Gründungen planst – nutze jetzt die neuen Spielräume! Die Änderungen sind noch nicht in Kraft, aber der Entwurf ist da – und du solltest vorbereitet sein.

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