Du bist Gesellschafter, CFO oder Fondsmanager? Dann gibt’s gute Nachrichten aus Berlin!
Die Bundesregierung hat am 10.9.2025 den Entwurf des Standortfördergesetzes (StoFöG) beschlossen – mit handfesten Verbesserungen für Investoren, Unternehmen und den Finanzstandort Deutschland.
Was steckt drin? Hier die wichtigsten Punkte – verständlich erklärt:
✅ Reinvestitions-Roll-Over wird attraktiver:
Verkaufst du GmbH-Anteile aus dem Betriebsvermögen und investierst wieder, kannst du bald bis zu 2 Mio. € steuerfrei rücklegen (bisher: 500.000 €). Das bringt mehr Liquidität fürs Wachstum!
✅ Vorteile für Venture-Capital-Fonds:
Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften werden steuerlich entschärft. Auch Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur werden durch Anpassungen im Investmentsteuergesetz attraktiver gemacht.
✅ Mehr Flexibilität bei Aktien:
Der Mindestnennwert wird von 1 € auf nur noch 0,01 € gesenkt. Das erleichtert Gründungen und Kapitalmaßnahmen für Start-ups
✅ Weniger Bürokratie – mehr Fokus auf das Wesentliche:
Viele Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten sollen entfallen. Beispiele:
– Abschaffung der Millionenkreditanzeige
– Einfachere Kontoeröffnung für Minderjährige
– Entlastung bei der Finanzmarktaufsicht (Vorschläge der BaFin)
✅ EU-Vorgaben werden integriert:
Umsetzung von EU-Listing Act, Unternehmensportal & Co. – wichtig für internationale Investoren und Börsengänge 🇪🇺
Was bedeutet das für dich?
Wenn du Kapitalgesellschaften verkaufst, Fonds steuerlich strukturierst oder Gründungen planst – nutze jetzt die neuen Spielräume! Die Änderungen sind noch nicht in Kraft, aber der Entwurf ist da – und du solltest vorbereitet sein.
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