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KMproNews: Mietrecht in München

Münchener Mieter und Vermieter aufgepasst!

Neueste Entwicklungen im Mietrecht könnten Sie betreffen!

Hallo, liebes Netzwerk,

In einer jüngsten Entscheidung hat das Landgericht München klargestellt: Mieterhöhungen, die über den Mietspiegel hinausgehen und allein auf die Inflation gestützt werden, sind in der Regel nicht zulässig. Dies betrifft sowohl Vermieter als auch Mieter und spielt eine große Rolle in der aktuellen Mietrechtspraxis in München.

Was ist passiert?

Ein Vermieter forderte eine Mieterhöhung, die über den aktuellen Mietspiegel hinausging, und begründete dies mit der seit der Erstellung des Mietspiegels gestiegenen Inflation. Das Amtsgericht München wies die Forderung zurück, und das Landgericht München bestätigte diese Entscheidung.

Warum ist das wichtig?

Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für Mieter und Vermieter in München. Sie betont, dass der Mietspiegel eine wichtige Orientierungshilfe bleibt und ungewöhnliche Mietsteigerungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, gut begründet sein müssen.

📉 Das Gericht stellte klar, dass eine einfache Verknüpfung mit dem Verbraucherpreisindex nicht ausreicht, um erhebliche Mieterhöhungen zu rechtfertigen. Dies trägt zur Rechtssicherheit bei und hilft, den Wohnungsmarkt stabil zu halten.

Was bedeutet das für Sie?

Für Mieter bietet dies eine gewisse Sicherheit, dass Mietpreiserhöhungen innerhalb vernünftiger und nachvollziehbarer Grenzen bleiben. Vermieter sollten sich bewusst sein, dass sie solide Gründe brauchen, wenn sie über den Mietspiegel hinaus Erhöhungen durchsetzen möchten.

😊 Bleiben Sie informiert und überprüfen Sie, wie diese Entwicklungen Sie beeinflussen könnten!

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