News. Und.
Insights.

Minijob: So viel ist erlaubt

Minijob mit schwankendem Einkommen? Das darfst du wirklich verdienen.

Du hast einen Minijob – oder beschäftigst jemanden auf Minijob-Basis – und fragst dich, was passiert, wenn das Einkommen mal höher und mal niedriger ist?

Viele wissen nicht: Die 556 € im Monat sind keine starre Grenze. Entscheidend ist der Durchschnitt über 12 Monate.

Heißt konkret: Wer in manchen Monaten mehr verdient, kann das durch ruhigere Monate ausgleichen – solange der Jahresverdienst 6.672 € (2025) nicht überschreitet.

Ab 2026 steigt die Grenze sogar auf 603 € pro Monat bzw. 7.236 € pro Jahr.

Was wichtig ist:

  • Arbeitgeber müssen den erwarteten Jahresverdienst vorab schätzen.
  • Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen mit.
  • Unvorhersehbare Extraschichten (z. B. Krankheitsvertretung) sind erlaubt – aber nur zweimal im Jahr und bis max. 1.112 € im Monat.
  • Dauerhafte Mehrarbeit oder extreme Schwankungen (z. B. mal 50 €, mal 1.000 € im Monat) führen dagegen zur Sozialversicherungspflicht.

Beispiel aus der Praxis:

Eine Aushilfe verdient im Sommer mehr (700 €), im Winter weniger (250 €). Im Durchschnitt liegt der Monatsverdienst bei 550 € – also weiterhin Minijob!

Wer Minijobber beschäftigt oder selbst einen Nebenjob hat, sollte regelmäßig prüfen, ob die Jahresgrenze noch passt – sonst wird’s schnell sozialversicherungspflichtig.

#KMproNews #Minijob #Lohnabrechnung #Personalwesen #CFO #FiBu #Steuern #Arbeitgeber #Nebenjob #Sozialversicherung