Nachhaltigkeitsberichterstattung war in den letzten Jahren für viele Unternehmen ein großes Sorgenkind:
kompliziert, teuer, zeitaufwendig – und oft schwer verständlich.
Jetzt kommt eine deutliche Entlastung aus Brüssel.
Das Europäische Parlament hat sich mit den EU-Staaten auf vereinfachte Regeln geeinigt.
Die wichtigste Botschaft vorweg:
Viele Unternehmen müssen künftig gar keinen Nachhaltigkeitsbericht mehr erstellen.
Was ändert sich konkret?
1. Wer muss überhaupt noch berichten?
Nur noch sehr große Unternehmen:
Das gilt auch für große Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie diese Umsätze in der EU erzielen.
👉 Du bist CFO, Geschäftsführer oder Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens?
Dann betrifft dich die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sehr wahrscheinlich nicht mehr direkt.
2. Weniger Bürokratie, weniger Detailtiefe
👉 Du arbeitest in der FiBu oder im Controlling?
Weniger Rückfragen, weniger Datensammlungen, weniger Zusatzaufwand.
3. Kleine und mittlere Unternehmen werden geschützt
Unternehmen mit unter 1.000 Mitarbeitenden müssen nur noch das liefern,
was in freiwilligen Standards vorgesehen ist – mehr nicht.
Zusätzlich soll ein EU-Portal mit Vorlagen und Leitfäden kommen, damit niemand mehr „ins Blaue hinein“ berichten muss.
Und was ist mit der Sorgfaltspflicht?
Hier zieht die EU die Grenze noch höher:
Nur noch sehr große Konzerne sind betroffen:
Übergangspläne zur nachhaltigen Wirtschaft sind nicht mehr verpflichtend.
Aber: Bei Verstößen drohen weiterhin empfindliche Geldbußen (bis zu 3 % des weltweiten Umsatzes).
Unser Fazit für die Praxis:
Gerade für Geschäftsführer, CFOs und FiBu-Teams ist das ein wichtiges Signal:
Mehr unternehmerischer Spielraum, weniger Papierarbeit.
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