Du bist Geschäftsführer, CFO oder Private-Equity-Investor in einem mittelständischen Unternehmen? Dann solltest du diesen Gesetzentwurf genau im Blick behalten!
Am 10. Juli 2025 hat das Bundesjustizministerium (BMJ) einen neuen CSRD-Gesetzentwurf veröffentlicht. Damit wird die überarbeitete EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 🇪🇺 in deutsches Recht umgesetzt.
Was steckt dahinter?
Nachhaltigkeitsbericht wird Pflicht
Unternehmen sollen künftig gemeinsam mit dem Jahresabschluss auch einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen – mit klaren Vorgaben zu sozialen und ökologischen Themen.
Stufenweises Inkrafttreten
Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden betroffen. Wer ab 2027 berichten muss, wird aktuell in Brüssel verhandelt.
Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer
Die Nachhaltigkeitsberichte müssen künftig von qualifizierten Wirtschaftsprüfern geprüft werden – inklusive berufsrechtlicher Anpassungen.
Was bedeutet das konkret für dich?
✅ Neue Offenlegungspflichten, die dich auch als Gesellschafter oder Investor betreffen können
✅ Erweiterte Anforderungen an den Jahresabschluss und dein internes ESG-Reporting
✅ Prüfungspflicht – das Thema betrifft nicht nur das Controlling, sondern auch deine Abschlussprüfer
Unser Tipp:
👉 Prüfe jetzt, ob dein Unternehmen betroffen ist
👉 Bereite deine Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten strukturiert auf
👉 Sprich mit deinem Wirtschaftsprüfer – idealerweise schon vor dem nächsten Abschluss
Denn klar ist: Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein „nice to have“ mehr – sie wird gesetzliche Pflicht!
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