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Nachhaltigkeitsbericht wird Pflicht – auch für dein Unternehmen?

Du bist Geschäftsführer, CFO oder Private-Equity-Investor in einem mittelständischen Unternehmen? Dann solltest du diesen Gesetzentwurf genau im Blick behalten!

Am 10. Juli 2025 hat das Bundesjustizministerium (BMJ) einen neuen CSRD-Gesetzentwurf veröffentlicht. Damit wird die überarbeitete EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 🇪🇺 in deutsches Recht umgesetzt.

Was steckt dahinter?

Nachhaltigkeitsbericht wird Pflicht

Unternehmen sollen künftig gemeinsam mit dem Jahresabschluss auch einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen – mit klaren Vorgaben zu sozialen und ökologischen Themen.

Stufenweises Inkrafttreten

Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden betroffen. Wer ab 2027 berichten muss, wird aktuell in Brüssel verhandelt.

Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer

Die Nachhaltigkeitsberichte müssen künftig von qualifizierten Wirtschaftsprüfern geprüft werden – inklusive berufsrechtlicher Anpassungen.

Was bedeutet das konkret für dich?

Neue Offenlegungspflichten, die dich auch als Gesellschafter oder Investor betreffen können

Erweiterte Anforderungen an den Jahresabschluss und dein internes ESG-Reporting

Prüfungspflicht – das Thema betrifft nicht nur das Controlling, sondern auch deine Abschlussprüfer

Unser Tipp:

👉 Prüfe jetzt, ob dein Unternehmen betroffen ist

👉 Bereite deine Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten strukturiert auf

👉 Sprich mit deinem Wirtschaftsprüfer – idealerweise schon vor dem nächsten Abschluss

Denn klar ist: Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein „nice to have“ mehr – sie wird gesetzliche Pflicht!

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