News. Und.
Insights.

Neue Grundsteuer: Jetzt ist es offiziell – sie ist verfassungsgemäß

Grundsteuer 2025: Der Bundesfinanzhof hat entschieden – was heißt das für dich?

Viele Eigentümer, Vermieter und Unternehmen hatten gehofft, dass die neue Grundsteuer noch kippt.

Jetzt ist klar: Nein.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden:

Das neue Bewertungsrecht der Grundsteuer im sogenannten Bundesmodell ist verfassungsgemäß.

Aber was bedeutet das konkret und verständlich?

Kurzfassung für Eilige

  • Die neue Grundsteuer bleibt.
  • Die Berechnung nach pauschalen Werten ist rechtlich zulässig.
  • Hohe individuelle Abweichungen (z. B. echte Miete, besondere Lage) spielen meist keine Rolle.
  • Einsprüche ohne konkrete Fehler haben kaum Erfolg.

Was genau hat der BFH bestätigt?

1. Pauschale Mieten sind erlaubt

Das Finanzamt darf mit typisierten Nettokaltmieten arbeiten – auch wenn deine echte Miete höher oder niedriger ist.

2. Bodenrichtwerte gelten grundsätzlich

Die von Gutachterausschüssen festgelegten Bodenrichtwerte dürfen übernommen werden.

Nur wenn du konkret nachweisen kannst, dass der Wert falsch ermittelt wurde, lohnt sich ein Streit.

3. Ungleichbehandlung ist okay

Nicht jede Lage, jede Wohnung und jedes Gebäude wird einzeln berechnet – und das ist laut BFH verfassungsrechtlich zulässig.

Grund: Über 30 Millionen Immobilien müssen regelmäßig bewertet werden.

4. Tiefgaragen-Stellplatz zählt mit

Wenn du zu deiner Wohnung einen Stellplatz mit Sondernutzungsrecht hast:

Er gehört zur wirtschaftlichen Einheit und fließt in die Bewertung ein.

Für wen ist das besonders relevant?

  • Du bist Eigentümer oder Vermieter?
    Dann solltest du nicht mehr auf ein „Kippen der Grundsteuer“ hoffen, sondern deine Bescheide sachlich prüfen.
  • Du bist CFO oder FiBu-Verantwortlicher?
    Die Grundsteuer ist jetzt planbare Kostenposition – und kein Rechtsrisiko mehr.
  • Du bist Gesellschafter oder Geschäftsführer?
    Die Grundsteuer wird dauerhaft Teil der Standort- und Immobilienkosten bleiben.

Was du jetzt tun solltest

  • Grundsteuerwertbescheid prüfen lassen, aber realistisch.
  • Einspruch nur bei echten Bewertungsfehlern.
  • Bei Mietobjekten: Nebenkosten- und Kalkulationseffekte im Blick behalten.

Und wie geht es weiter?

Zwar sind Verfassungsbeschwerden angekündigt, doch:

Nach dieser klaren BFH-Linie sind die Hürden extrem hoch.

Bis auf Weiteres gilt: Die neue Grundsteuer ist gekommen, um zu bleiben.

#Grundsteuer #Immobilien #Steuern #Vermieter #Unternehmer #CFO #Geschäftsführer #Gesellschafter #Finanzen #Bewertung #KMproNews