Grundsteuer 2025: Der Bundesfinanzhof hat entschieden – was heißt das für dich?
Viele Eigentümer, Vermieter und Unternehmen hatten gehofft, dass die neue Grundsteuer noch kippt.
Jetzt ist klar: Nein.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden:
Das neue Bewertungsrecht der Grundsteuer im sogenannten Bundesmodell ist verfassungsgemäß.
Aber was bedeutet das konkret und verständlich?
Kurzfassung für Eilige
Was genau hat der BFH bestätigt?
1. Pauschale Mieten sind erlaubt
Das Finanzamt darf mit typisierten Nettokaltmieten arbeiten – auch wenn deine echte Miete höher oder niedriger ist.
2. Bodenrichtwerte gelten grundsätzlich
Die von Gutachterausschüssen festgelegten Bodenrichtwerte dürfen übernommen werden.
Nur wenn du konkret nachweisen kannst, dass der Wert falsch ermittelt wurde, lohnt sich ein Streit.
3. Ungleichbehandlung ist okay
Nicht jede Lage, jede Wohnung und jedes Gebäude wird einzeln berechnet – und das ist laut BFH verfassungsrechtlich zulässig.
Grund: Über 30 Millionen Immobilien müssen regelmäßig bewertet werden.
4. Tiefgaragen-Stellplatz zählt mit
Wenn du zu deiner Wohnung einen Stellplatz mit Sondernutzungsrecht hast:
Er gehört zur wirtschaftlichen Einheit und fließt in die Bewertung ein.
Für wen ist das besonders relevant?
Was du jetzt tun solltest
Und wie geht es weiter?
Zwar sind Verfassungsbeschwerden angekündigt, doch:
Nach dieser klaren BFH-Linie sind die Hürden extrem hoch.
Bis auf Weiteres gilt: Die neue Grundsteuer ist gekommen, um zu bleiben.
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