Vorerst nur in Bayern, jedoch unbedingt eine Prüfung wert: Wer bislang keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe III hatte, weil sein Unternehmen beispielsweise nach dem 31. Oktober 2020 gegründet wurde, kann sich um eine Härtefallhilfe bemühen. Begrenzt ist diese auf 100.000 Euro und kann erneut nur durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Infrage kommen hierbei Firmen, die coronabedingt eine erhebliche Belastung zu tragen haben, die deren Existenz bedroht. Umsätze werden allerdings nicht erstattet: Lediglich die Erstattung von Fixkosten, die auf ähnlichen förderfähigen Umständen wie bei der Überbrückungshilfe III beruhen, werden erstattet. Der Förderzeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Weitere Details finden Sie hier und wir informieren Sie sobald die Antragsstellung über das Portal der Corona-Hilfen möglich ist.
Gerne prüfen wir für Sie, ob auch für Ihr Unternehmen Ansprüche bestehen und beantragen diese Härtefallhilfe für Sie. Unsere KMpro-Mitarbeiter stehen Ihnen für ein Gespräch jederzeit zur Verfügung.
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