Viele Unternehmer kennen das Problem:
Man möchte ein Unternehmen langfristig sichern, Gewinne im Unternehmen halten und verhindern, dass das Unternehmen später verkauft oder zerschlagen wird.
Genau dafür plant die Bundesregierung eine neue Rechtsform:
die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV).
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben hierzu ein Rahmenkonzept veröffentlicht. Daraus soll in einem nächsten Schritt ein konkreter Gesetzesentwurf entstehen.
Worum geht es bei der GmgV?
Die Idee ist einfach:
Gewinne sollen dauerhaft im Unternehmen bleiben.
Eine Auszahlung an Gesellschafter soll grundsätzlich nicht möglich sein. Gewinne müssen stattdessen im Unternehmen reinvestiert werden.
Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Unternehmen nach einer Nachfolge aus kurzfristigen Renditeinteressen verkauft oder zerschlagen werden.
Die wichtigsten Punkte aus dem Konzept
1. Dauerhafte Vermögensbindung
In einer GmgV soll das Unternehmensvermögen dauerhaft gebunden sein.
Das bedeutet:
Die Vermögensbindung soll nicht einmal durch eine Satzungsänderung aufgehoben werden können.
2. Mitgliedschaft statt Gesellschafteranteile
Die Struktur soll sich am Genossenschaftsrecht orientieren.
Das heißt:
Interessant:
Für die Gründung soll ein einziges Mitglied ausreichen.
3. Einfache Gründung
Die neue Rechtsform soll:
Ähnlich wie bei Genossenschaften soll es jedoch eine Gründungsprüfung durch einen Prüfungsverband geben.
4. Steuerliche Behandlung
Steuerlich soll die GmgV nicht bevorzugt und nicht benachteiligt werden.
Geplant ist:
Da es keine Gewinnausschüttungen gibt, fallen auch keine Dividendenerträge an.
Besonderheit:
Da die Gesellschaft nicht vererbbar ist, soll regelmäßig eine Ersatzerbschaftsteuer anfallen – ähnlich wie bei einer Familienstiftung.
Warum ist das für Unternehmer relevant?
Dann könnte die neue Rechtsform interessant sein, wenn du:
Wichtig
Aktuell handelt es sich noch nicht um ein Gesetz, sondern um ein Diskussionspapier.
Das Rahmenkonzept „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)“ wurde vom
BMJV und BMF veröffentlicht und soll nun mit Ländern und Verbänden weiterentwickelt werden.
Fazit
Ob diese neue Rechtsform tatsächlich relevant und angewendet wird, wird sich zeigen. Fraglich ist, welche Anreize ein Gesellschafter haben sollte, eine derartige Rechtsform zu gründen, die einer Stiftung nahekommt, aber keine steuerlichen Vorteile einer Gemeinnützigkeit zu haben.
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