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„Neue Rechtsform für Unternehmer? Die ‚Gesellschaft mit gebundenem Vermögen‘ kommt.“ 

Viele Unternehmer kennen das Problem: 

Man möchte ein Unternehmen langfristig sichern, Gewinne im Unternehmen halten und verhindern, dass das Unternehmen später verkauft oder zerschlagen wird

Genau dafür plant die Bundesregierung eine neue Rechtsform: 

die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben hierzu ein Rahmenkonzept veröffentlicht. Daraus soll in einem nächsten Schritt ein konkreter Gesetzesentwurf entstehen. 

Worum geht es bei der GmgV? 

Die Idee ist einfach: 

Gewinne sollen dauerhaft im Unternehmen bleiben. 

Eine Auszahlung an Gesellschafter soll grundsätzlich nicht möglich sein. Gewinne müssen stattdessen im Unternehmen reinvestiert werden. 

Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Unternehmen nach einer Nachfolge aus kurzfristigen Renditeinteressen verkauft oder zerschlagen werden

Die wichtigsten Punkte aus dem Konzept 

1. Dauerhafte Vermögensbindung 

In einer GmgV soll das Unternehmensvermögen dauerhaft gebunden sein. 

Das bedeutet: 

  • keine Gewinnausschüttungen 
  • keine verdeckten Gewinnausschüttungen 
  • keine Umgehung z. B. durch
    • überhöhte Boni 
    • Darlehen mit überhöhten Zinsen 

Die Vermögensbindung soll nicht einmal durch eine Satzungsänderung aufgehoben werden können

2. Mitgliedschaft statt Gesellschafteranteile 

Die Struktur soll sich am Genossenschaftsrecht orientieren. 

Das heißt: 

  • Mitglieder statt Gesellschafter 
  • keine handelbaren Anteile 
  • beim Ausscheiden erhält ein Mitglied nur seine Einlage zurück – ohne Rendite 

Interessant: 

Für die Gründung soll ein einziges Mitglied ausreichen. 

3. Einfache Gründung 

Die neue Rechtsform soll: 

  • mit geringem Kapital 
  • einfach gegründet werden können. 

Ähnlich wie bei Genossenschaften soll es jedoch eine Gründungsprüfung durch einen Prüfungsverband geben. 

4. Steuerliche Behandlung 

Steuerlich soll die GmgV nicht bevorzugt und nicht benachteiligt werden

Geplant ist: 

  • Körperschaftsteuer (§ 23 KStG) 
  • Gewerbesteuer (§ 2 GewStG) 

Da es keine Gewinnausschüttungen gibt, fallen auch keine Dividendenerträge an. 

Besonderheit: 

Da die Gesellschaft nicht vererbbar ist, soll regelmäßig eine Ersatzerbschaftsteuer anfallen – ähnlich wie bei einer Familienstiftung

Warum ist das für Unternehmer relevant? 

Dann könnte die neue Rechtsform interessant sein, wenn du: 

  • dein Unternehmen dauerhaft unabhängig halten möchtest 
  • eine Unternehmensnachfolge ohne Verkauf sichern willst 
  • Gewinne konsequent im Unternehmen reinvestieren möchtest 
  • eine Alternative zu Stiftungsmodellen suchst 

Wichtig 

Aktuell handelt es sich noch nicht um ein Gesetz, sondern um ein Diskussionspapier

Das Rahmenkonzept „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)“ wurde vom 

BMJV und BMF veröffentlicht und soll nun mit Ländern und Verbänden weiterentwickelt werden. 

Fazit 

Ob diese neue Rechtsform tatsächlich relevant und angewendet wird, wird sich zeigen. Fraglich ist, welche Anreize ein Gesellschafter haben sollte, eine derartige Rechtsform zu gründen, die einer Stiftung nahekommt, aber keine steuerlichen Vorteile einer Gemeinnützigkeit zu haben. 

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