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Neue Rechtsprechung zum Lohnsteuerrecht bei Betriebsveranstaltungen 

Hier teilen wir wichtige Neuigkeiten zur Lohnsteuer bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Mitarbeitenden zugänglich sind. Ein aktuelles Urteil des BFH (VI R 5/22) könnte für viele unserer Klienten von Interesse sein: 

  • Rechtshintergrund: Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG kann der Arbeitgeber Lohnsteuer pauschal mit 25 % erheben, wenn der Anlass eine Betriebsveranstaltung ist. 
  • Fallbeispiel: Bei zwei Weihnachtsfeiern eines Unternehmens, eine für Vorstandsmitglieder und eine für Führungskräfte, wurde keine Lohnsteuer abgeführt. Das Finanzamt forderte die Steuern nach, weil es die Feiern nicht als Betriebsveranstaltungen anerkannte, da nicht alle Betriebsangehörigen teilnehmen konnten. 
  • Urteil des BFH: Der Bundesfinanzhof entschied anders als die erste Instanz und erklärte beide Feiern als Betriebsveranstaltungen, unabhängig davon, dass sie nicht allen Mitarbeitenden offenstanden. Das Urteil betont, dass die Pauschalversteuerung zulässig ist. 
  • Bedeutung für die Praxis: Dieses Urteil könnte die Handhabung von exklusiven Betriebsveranstaltungen erheblich beeinflussen und bietet Möglichkeiten zur Steueroptimierung. 

Für detailliertere Informationen und Beratung zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns wissen, wie wir Ihre steuerlichen Anliegen unterstützen können!