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Neue Regeln für Fonds und erneuerbare Energien: Bundestag beschließt Fondsrisikobegrenzungsgesetz 

Du bist Unternehmer, CFO oder arbeitest im Finanzbereich? Dann betrifft dich diese Gesetzesänderung indirekt schneller als du denkst. 

Der Deutsche Bundestag hat am 5. März 2026 das sogenannte Fondsrisikobegrenzungsgesetz beschlossen. 

Beschlussgrundlage ist die BT-Drucksache 21/3510 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung BT-Drucksache 21/4497

Das Gesetz setzt neue europäische Vorgaben für Investmentfonds in deutsches Recht um und bringt gleichzeitig einige praxisrelevante Neuerungen. 

Worum geht es im Kern? 

Der Gesetzgeber setzt europäische Reformen des Fondsrechts um, insbesondere: 

  • Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie) 
  • Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) 
  • Änderungsrichtlinie (EU) 2024/927 

Diese betreffen vor allem: 

  • Delegations- bzw. Übertragungsvereinbarungen bei Fonds 
  • Liquiditätsrisikomanagement 
  • aufsichtliche Berichtspflichten 
  • Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen 
  • Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (AIF) 

Die Regelungen werden im Wesentlichen „eins zu eins“ in deutsches Recht übernommen

Wichtige Neuerung: Geschlossene Fonds für Privatanleger 

Eine der spannendsten Änderungen: 

Künftig können auch geschlossene Sondervermögen im Publikumsfondsbereich aufgelegt werden. 

Das bedeutet: 

  • Auch Privatanleger können sich stärker an geschlossenen Fonds beteiligen 
  • Besonders relevant wird das für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien 

Der Gesetzgeber möchte damit Bürgerbeteiligungen an Energieprojekten erleichtern

Für Projektentwickler und Investoren kann das neue Finanzierungsmöglichkeiten schaffen. 

Weitere Anpassungen im Finanzmarkt 

Das Gesetz enthält auch Änderungen in mehreren wichtigen Finanzmarktgesetzen, u. a.: 

  • Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) 
  • Kreditwesengesetz (KWG) 
  • Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) 
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) 

Diese Änderungen hängen mit der neuen EU-Verordnung (EU) 2024/2987 und der Richtlinie (EU) 2024/2994 zur Weiterentwicklung der EMIR-Verordnung zusammen. 

Ziel dieser Reform: 

  • Stärkung des Clearings innerhalb der EU 
  • Reduzierung von Risiken gegenüber Clearingstellen außerhalb der EU 
  • Mehr Stabilität im europäischen Finanzmarkt. 

Wann tritt das Gesetz in Kraft? 

Die wichtigsten Regelungen sollen am 

16. April 2026 

in Kraft treten. 

Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich

Warum das auch für Unternehmer interessant ist 

Auch wenn du kein Fondsmanager bist, können die Änderungen relevant sein: 

  • Neue Finanzierungsmöglichkeiten für Infrastruktur- und Energieprojekte 
  • Mehr Beteiligungsmodelle für Investoren und Bürger 
  • Neue regulatorische Anforderungen im Finanzmarktumfeld 

Gerade im Bereich Erneuerbare Energien könnten dadurch neue Beteiligungsmodelle entstehen. 

Fazit 

Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz setzt europäische Vorgaben um – bringt aber auch praktische Änderungen für den deutschen Fondsmarkt

Besonders interessant: 

  • Öffnung für geschlossene Publikumsfonds 
  • Erleichterte Bürgerbeteiligungen bei Energieprojekten 
  • Stärkere Regulierung des europäischen Finanzmarkts 

Für Unternehmer, CFOs und Investoren lohnt sich ein Blick auf die neuen Möglichkeiten. 

Quellen 

  • Deutscher Bundestag, BT-Drucksache 21/3510 
  • Deutscher Bundestag, BT-Drucksache 21/4497 
  • Richtlinie (EU) 2024/927 
  • Verordnung (EU) 2024/2987 (EMIR) 
  • Richtlinie (EU) 2024/2994 

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