Du bist Unternehmer, CFO oder arbeitest im Finanzbereich? Dann betrifft dich diese Gesetzesänderung indirekt schneller als du denkst.
Der Deutsche Bundestag hat am 5. März 2026 das sogenannte Fondsrisikobegrenzungsgesetz beschlossen.
Beschlussgrundlage ist die BT-Drucksache 21/3510 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung BT-Drucksache 21/4497.
Das Gesetz setzt neue europäische Vorgaben für Investmentfonds in deutsches Recht um und bringt gleichzeitig einige praxisrelevante Neuerungen.
Worum geht es im Kern?
Der Gesetzgeber setzt europäische Reformen des Fondsrechts um, insbesondere:
Diese betreffen vor allem:
Die Regelungen werden im Wesentlichen „eins zu eins“ in deutsches Recht übernommen.
Wichtige Neuerung: Geschlossene Fonds für Privatanleger
Eine der spannendsten Änderungen:
Künftig können auch geschlossene Sondervermögen im Publikumsfondsbereich aufgelegt werden.
Das bedeutet:
Der Gesetzgeber möchte damit Bürgerbeteiligungen an Energieprojekten erleichtern.
Für Projektentwickler und Investoren kann das neue Finanzierungsmöglichkeiten schaffen.
Weitere Anpassungen im Finanzmarkt
Das Gesetz enthält auch Änderungen in mehreren wichtigen Finanzmarktgesetzen, u. a.:
Diese Änderungen hängen mit der neuen EU-Verordnung (EU) 2024/2987 und der Richtlinie (EU) 2024/2994 zur Weiterentwicklung der EMIR-Verordnung zusammen.
Ziel dieser Reform:
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Die wichtigsten Regelungen sollen am
16. April 2026
in Kraft treten.
Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.
Warum das auch für Unternehmer interessant ist
Auch wenn du kein Fondsmanager bist, können die Änderungen relevant sein:
Gerade im Bereich Erneuerbare Energien könnten dadurch neue Beteiligungsmodelle entstehen.
Fazit
Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz setzt europäische Vorgaben um – bringt aber auch praktische Änderungen für den deutschen Fondsmarkt.
Besonders interessant:
Für Unternehmer, CFOs und Investoren lohnt sich ein Blick auf die neuen Möglichkeiten.
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