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Neue Steuerregeln 2026: Was sich jetzt ändert – und wen es betrifft

Ab 2026 tritt eine ganze Reihe steuerlicher Änderungen in Kraft – mit Auswirkungen für Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen. Die Bundesregierung hat dazu am 5.11. den Referentenentwurf der „7. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ beschlossen.

Klingt sperrig? Hier die wichtigsten Punkte in verständlicher Sprache:

1. Aufteilung von Grundstückspreisen (§ 9b EStDV neu)

Wer ein bebautes Grundstück kauft, muss den Kaufpreis künftig nach klaren Regeln auf Boden und Gebäude aufteilen.

👉 Das Ziel: Einheitliche Berechnungen und weniger Streit mit dem Finanzamt.

👉 Grundlage: Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

👉 Abweichungen sind nur mit einem Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen möglich.

➡️ Relevanz: Besonders wichtig für Eigentümer, Vermieter, Bauträger und Steuerberater bei der AfA-Berechnung.

2. Neues zur Nutzungsdauer von Gebäuden (§ 11c EStDV)

Wer eine verkürzte Abschreibungsdauer nachweisen will, braucht künftig ein Gutachten mit Vor-Ort-Besichtigung durch einen vereidigten Sachverständigen.

„Internetgutachten“ oder Pauschalbewertungen sollen nicht mehr akzeptiert werden.

➡️ Relevanz: Immobilieninvestoren, Vermieter und Steuerberater müssen bei künftigen Gutachten auf Qualität und Qualifikation achten.

3. Neue Grenzen für eigenbetrieblich genutzte Räume (§ 8 EStDV)

Arbeitszimmer, Lagerräume oder Garagen gelten nicht mehr als Betriebsvermögen, wenn

  • sie kleiner als 30 m² sind oder
  • weniger als 40.000 € wert sind.
    ➡️ Damit wird das Verfahren vereinfacht – besonders für kleine Gewerbetreibende, Freiberufler oder Pflegepersonen.

4. Digitaler Schub bei der Lohnsteuer

Die Digitale Lohnschnittstelle (DLS) wird ausgebaut: Arbeitgeber müssen künftig auch Daten aus Vor- und Nebensystemen (z. B. Zeiterfassung, Reisekosten) digital bereitstellen – erstmals ab 2027.

➡️ Ziel: Weniger Papier, schnellere Prüfungen, geringerer Aufwand.

5. Änderungen bei der Erbschaftsteuer

Grundbuchämter und Nachlassgerichte (v. a. in Bayern) müssen künftig mehr Erbfälle automatisch ans Finanzamt melden – auch bei Erbnachweisen aus dem EU-Ausland.

➡️ Ziel: Sicherstellung, dass kein steuerpflichtiger Erwerb „übersehen“ wird.

6. Weitere Punkte

  • Steuerberatervergütung (StBVV): Klarstellung bei Dokumentenpauschalen.
  • FATCA-Verstöße: Höheres Bußgeld (bis 50.000 €).
  • Doppelbesteuerung Litauen: Wechsel von Freistellungs- auf Anrechnungsmethode.
  • Versicherungsbetriebsstätten (§ 25 BsGaV): Anpassung an aktuelle BFH-Rechtsprechung.

Fazit

Der Entwurf ist ein „technisches Update“ des Steuerrechts – mit klareren Verfahren, digitaleren Prozessen und mehr Rechtssicherheit.

Für CFOs, Steuerabteilungen und Berater lohnt sich ein genauer Blick – viele Details wirken sich direkt auf Bilanzierung, AfA und Reporting aus.

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