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Neue Steuerregeln für Investitionen: Standortfördergesetzt (StlFöG)  

Der Bundesrat hat Ende Januar 2026 das Standortfördergesetz (StoFöG) verabschiedet. 

Klingt technisch – hat aber echte Auswirkungen auf Unternehmen, Gesellschafter und Investoren

Die wichtigsten Punkte kurz und verständlich: 

Worum geht es beim StoFöG? 

Ziel des Gesetzes ist klar: 

✔ private Investitionen fördern 

✔ Wachstumskapital mobilisieren 

✔ den Finanzstandort Deutschland attraktiver machen 

✔ Bürokratie abbauen 

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 

1. Mehr steuerfreier Gestaltungsspielraum bei Beteiligungsverkäufen 

Du verkaufst Anteile aus dem Betriebsvermögen? 

Die Grenze für die Übertragung stiller Reserven wurde von 500.000 € auf 2.000.000 € erhöht

Das bedeutet: 

  • Gewinne können deutlich häufiger steuerlich „geschoben“ werden 
  • mehr Liquidität für Reinvestitionen 
  • mehr Flexibilität bei Umstrukturierungen 

Gerade spannend für: 

  • Holdingstrukturen 
  • Unternehmensnachfolge 
  • strategische Beteiligungsverkäufe 

2. Wegfall einer alten Steuerbefreiung 

Die Steuerbefreiung für bestimmte Immobilienverkäufe im Zusammenhang mit REITs wurde gestrichen. 

Kurz gesagt: Dieses Spezialthema verliert an Bedeutung 

3. Anpassung im Körperschaftsteuerrecht 

Für bestimmte Kapitalgesellschaften (z. B. sparkassenähnliche Strukturen) wurde das Körperschaftsteuerrecht an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. 

Für klassische GmbHs und operative Unternehmen: 

  • meist keine unmittelbare Auswirkung 
  • zeigt aber: Der Gesetzgeber reagiert stärker auf Gerichtsentscheidungen 

Was leider nicht kommt 

Vielleicht hast du davon gehört: 

  • Eine höhere Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern 

Wurde nicht umgesetzt. 

Hier bleibt alles beim Alten. 

Fazit 

Das Standortfördergesetz ist kein lautes Reformpaket, aber: 

  • ein Pluspunkt für Investitionen 
  • besonders attraktiv für Gesellschafter und Unternehmer mit Beteiligungen 
  • ein Schritt in Richtung modernerer Standortpolitik 
  •  

Wer jetzt verkauft, umstrukturiert oder neu investiert, sollte die neuen Spielräume kennen – und nutzen. 

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