Der Bundesrat hat Ende Januar 2026 das Standortfördergesetz (StoFöG) verabschiedet.
Klingt technisch – hat aber echte Auswirkungen auf Unternehmen, Gesellschafter und Investoren.
Die wichtigsten Punkte kurz und verständlich:
Worum geht es beim StoFöG?
Ziel des Gesetzes ist klar:
✔ private Investitionen fördern
✔ Wachstumskapital mobilisieren
✔ den Finanzstandort Deutschland attraktiver machen
✔ Bürokratie abbauen
Die wichtigsten steuerlichen Änderungen
1. Mehr steuerfreier Gestaltungsspielraum bei Beteiligungsverkäufen
Du verkaufst Anteile aus dem Betriebsvermögen?
Die Grenze für die Übertragung stiller Reserven wurde von 500.000 € auf 2.000.000 € erhöht.
Das bedeutet:
Gerade spannend für:
2. Wegfall einer alten Steuerbefreiung
Die Steuerbefreiung für bestimmte Immobilienverkäufe im Zusammenhang mit REITs wurde gestrichen.
Kurz gesagt: Dieses Spezialthema verliert an Bedeutung
3. Anpassung im Körperschaftsteuerrecht
Für bestimmte Kapitalgesellschaften (z. B. sparkassenähnliche Strukturen) wurde das Körperschaftsteuerrecht an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Für klassische GmbHs und operative Unternehmen:
Was leider nicht kommt
Vielleicht hast du davon gehört:
Wurde nicht umgesetzt.
Hier bleibt alles beim Alten.
Fazit
Das Standortfördergesetz ist kein lautes Reformpaket, aber:
Wer jetzt verkauft, umstrukturiert oder neu investiert, sollte die neuen Spielräume kennen – und nutzen.
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