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Neuerungen bei den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO

Das BMF hat am 26.4.2022 ein neues grundlegendes Schreiben zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO veröffentlicht (s. NWB XAAAI-60524), welches die Inhalte von vier diesbezüglichen BMF-Schreiben konsolidiert und ersetzt. Darüber hinaus enthält es einige Präzisierungen und Erweiterungen. Bei Missachtung der Neuerungen bei den Mitteilungspflichten drohen dem inländischen Steuerpflichtigen eine Geldbuße sowie gravierende steuerverschärfende Rechtsfolgen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie hier.

Neuerungen bei der Mitteilungspflicht für den Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Körperschaften

Nach dem neuen BMF-Schreiben v. 26.4.2022 ( NWB XAAAI-60524) sind nunmehr auch Beteiligungen an ausländischen Spezial-Investmentfonds mitzuteilen. Mittelbare Beteiligungen an ausländischen Körperschaften sind nur noch dann mitteilungspflichtig, wenn sie im Zuge eines Erwerbs oder einer Veräußerung einer unmittelbaren Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft gleichzeitig mittelbar erworben oder veräußert werden. Klargestellt wird, dass bei der 10 %-Beteiligungsgrenze sowie bei der 150.000 €-Grenze immer auf dieselbe aus...


Quelle: NWB, »Neuerungen bei den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138bAO«, https://datenbank.nwb.de/Dokument/939813/?wherefrom=LivefeedFachautoren​ (Stand: 03.06.2022)
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