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KMproNews: Umsatzsteuerregelung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem neuesten Schreiben detaillierte Erläuterungen zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gegeben. Hier sind die Schlüsselpunkte: 

  • Zuordnung von Eingangsleistungen: Wie werden Eingangsleistungen dem unternehmerischen Bereich zugeordnet und der Vorsteuerabzug entsprechend gehandhabt? 
  • Besondere Vorsteueraufteilungsregeln: Für jPöR gelten spezifische Regelungen zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen. 
  • Einnahmeschlüssel: Neuerungen bei der Besteuerung von teilunternehmerisch verwendeten Leistungsbezügen. 
  • Grundstücke und Zentrale Beschaffung: Wichtige Regelungen, die auch die zentrale Beschaffung durch Bundes- und Landesorganisationen betreffen. 
  • Pauschale Vorsteuersätze: Diese gelten für jPöR mit einem geringfügigen unternehmerischen Bereich. 
  • Alternative Vorsteueraufteilung: Nutzung von Haushaltsansätzen für eine gerechte Vorsteueraufteilung. 

Relevanz: Diese Richtlinien treten erstmals für Besteuerungszeiträume unter Geltung von § 2b UStG in Kraft, die nicht der Erklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG unterliegen. 

Anwendung des § 2b UStG: Diese Regelung ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft und wurde kürzlich bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. 

Dieses Update ist essentiell für alle, die in der Verwaltung und im Finanzwesen der öffentlichen Hand tätig sind, um Compliance sicherzustellen und steuerliche Effizienz zu optimieren. 

Mehr Details finden Sie auf der Homepage des BMF