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Neues Urteil zur Privatnutzung eines Geschäftswagens

Es ist nicht unüblich, dass Arbeitnehmer eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen PKW leisten, wenn dieser privat genutzt werden darf. Diese kann schließlich mit dem zu versteuernden geldwerten Vorteil verrechnet werden. Der Arbeitnehmer besteuerte bislang seine private KFZ-Nutzung so lange nicht, bis der Betrag der Zuzahlung verbraucht war. Nun ändert ein Urteil des Bundesfinanzhofes die Berücksichtigung solcher Zuzahlungen im Rahmen der Lohnabrechnung: Die Einmalzahlung ist demnach gleichmäßig auf den Zeitraum der Nutzung zu verteilen, für die sie geleistet wird und anteilig vorteilsmindernd zu berechnen. Das bedeutet in der Praxis unter Umständen eine Lohnsteuerbelastung zu einem früheren Zeitpunkt, gibt aber auch andererseits Unternehmen die Möglichkeit einer früheren Pauschalbesteuerung von KFZ-Nutzungen. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema auch persönlich – wenden Sie sich einfach an Ihren KMpro-Ansprechpartner. 

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