Als Unternehmen sind wir verpflichtet, Rückstellungen korrekt zu bewerten und abzuzinsen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und Regelungen informieren.
Gemäß § 253 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Dieser Abzinsungssatz wird aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren für Altersversorgungsverpflichtungen und aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren für sonstige Rückstellungen ermittelt.
Die Bundesbank spielt eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung dieser Abzinsungszinssätze und veröffentlicht diese monatlich. Die genaue Methodik und die Veröffentlichungsmodalitäten sind in der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) festgelegt. Um die Tabellen einzusehen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: Tabellen der Bundesbank.
Um Ihnen den Zugang zu diesen wichtigen Informationen zu erleichtern, werden die Abzinsungszinssätze sowie die Null-Kupon-Euro-Swapkurve, die als Grundlage für die Ermittlung der Abzinsungszinssätze dient, in übersichtlichen Tabellen und Zeitreihen angeboten.
Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig die aktuellen Abzinsungszinssätze zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Rückstellungen entsprechend bewertet werden. Eine genaue Kenntnis dieser Zinssätze ist für eine transparente und zuverlässige Finanzberichterstattung unerlässlich.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie diese Informationen, um Ihre Geschäftsstrategie weiter zu optimieren und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Quelle & weiterführende Informationen:
Tabellen der Bundesbank.
Zinssätze und Rendite | Abzinsungszinssätze.