Was passiert steuerlich, wenn jemand für Geld auf einen Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück verzichtet?
Genau dazu hat der BFH jetzt eine Entscheidung getroffen – und sie betrifft viele Vermieter, Familiengestaltungen und auch Gesellschafter von Unternehmen.
Kurz gesagt:
Wer für den Verzicht auf ein Nießbrauchrecht Geld bekommt, muss dieses Geld künftig als steuerpflichtige Entschädigung versteuern – sofern das Grundstück vermietet wurde.
Und zwar unabhängig davon, ob der Verzicht freiwillig oder unter Druck erfolgt.
Warum ist das wichtig?
Weil der Nießbrauch oft in der Nachfolgeplanung genutzt wird – z. B. wenn Eltern Immobilien auf Kinder übertragen, sich aber den Nießbrauch vorbehalten. Wenn dieser Nießbrauch später gegen eine Abfindung aufgehoben wird, fließt Geld. Genau dieses Geld ist nach der neuen BFH-Rechtsprechung steuerpflichtig.
Was hat der BFH konkret entschieden?
Warum interessiert das Vermieter, Gesellschafter oder Familienunternehmer?
Fazit für die Praxis
Wer einen Nießbrauch ablösen möchte oder muss, sollte unbedingt die Steuerfolgen vorher durchrechnen.
Der BFH hat seine bisherige Linie geändert – und zwar mit spürbarer Wirkung:
Eine Abfindung für den Verzicht auf einen vermieteten Nießbrauch ist steuerpflichtiges Einkommen.
Das muss in Nachfolge-, Vermögens- und Gesellschaftsstrukturen eingeplant werden.
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