Du bist Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vermögensnachfolge-Berater? Dann kennst du den Nießbrauch als Klassiker der Nachfolgeplanung.
Aber Achtung: Die neue Rechtsprechung des BFH stellt einiges auf den Kopf!
👉 Bisher galt: Wer den Ertrag erhält, muss versteuern.
👉 Jetzt sagt der BFH: Entscheidend ist, wer die Kontrolle über die Einkunftsquelle hat!
Das betrifft z. B. Nießbrauch an GmbH-Anteilen oder Wertpapieren.
Was bedeutet das?
📌 Wenn du z. B. Anteile schenkst und dir den Nießbrauch (also die Erträge) vorbehältst, besteuert der Fiskus nicht dich, sondern den Beschenkten – sofern du keinen Einfluss auf die GmbH ausübst.
📌 In der Praxis kann das dazu führen, dass niemand die Einkünfte versteuern muss – oder dass sie in eine günstigere Besteuerungssphäre verlagert werden.
Die Finanzverwaltung sah das früher anders – nach dem sog. „Nießbrauchserlass 1983“ war der Ertragsbezieher steuerpflichtig.
Heute? Große Rechtsunsicherheit!
Gestaltungschancen? Ja. Aber auch Risiko für steuerliche Friktionen, vGA oder weiße Einkünfte.
Der Gesetzgeber könnte bald reagieren – wer vorbereitet ist, hat einen Vorsprung.
Nießbrauchsvereinbarungen solltest du aktuell sehr sorgfältig prüfen (lassen).
Stimmrechte, Vetorechte, Einflussmöglichkeiten – alles entscheidend für die steuerliche Zurechnung!
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