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Nießbrauch an GmbH-Anteilen: Chance oder Steuerfalle?

Du bist Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vermögensnachfolge-Berater? Dann kennst du den Nießbrauch als Klassiker der Nachfolgeplanung.

Aber Achtung: Die neue Rechtsprechung des BFH stellt einiges auf den Kopf!

👉 Bisher galt: Wer den Ertrag erhält, muss versteuern.

👉 Jetzt sagt der BFH: Entscheidend ist, wer die Kontrolle über die Einkunftsquelle hat!

Das betrifft z. B. Nießbrauch an GmbH-Anteilen oder Wertpapieren.

Was bedeutet das?

📌 Wenn du z. B. Anteile schenkst und dir den Nießbrauch (also die Erträge) vorbehältst, besteuert der Fiskus nicht dich, sondern den Beschenkten – sofern du keinen Einfluss auf die GmbH ausübst.

📌 In der Praxis kann das dazu führen, dass niemand die Einkünfte versteuern muss – oder dass sie in eine günstigere Besteuerungssphäre verlagert werden.

Die Finanzverwaltung sah das früher anders – nach dem sog. „Nießbrauchserlass 1983“ war der Ertragsbezieher steuerpflichtig.

Heute? Große Rechtsunsicherheit!

Gestaltungschancen? Ja. Aber auch Risiko für steuerliche Friktionen, vGA oder weiße Einkünfte.

Der Gesetzgeber könnte bald reagieren – wer vorbereitet ist, hat einen Vorsprung.

Nießbrauchsvereinbarungen solltest du aktuell sehr sorgfältig prüfen (lassen).

Stimmrechte, Vetorechte, Einflussmöglichkeiten – alles entscheidend für die steuerliche Zurechnung!

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