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Nun auf Abruf: Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen

Für jedes Kalenderjahr veröffentlicht das Bundesministerium für Finanzen die Pauschalbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen), die auf Erfahrungswerten beruhen und im Wesentlichen der Vereinfachung dienen. Nun wurde die neue Tabelle für 2021 übermittelt.

Mit den Pauschbeträgen werden die Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt, die auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes beruhen. Die jeweiligen Beträge variieren je nach Branche und lassen darüber hinaus keine individuellen Zu- oder Abschläge zu. Allerdings gibt es diesmal eine coronabedingte Ergänzung: So kann bei zeitweiliger Schließung eines Betriebes ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträge erfolgen. Das behördliche Schreiben mit allen Einzelheiten können Sie hier abrufen; bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an Ihren KMpro-Ansprechpartner.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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