OECD-Mustertext-Update 2025: Was Sie jetzt wissen müssen
Die OECD hat ihren internationalen Mustertext für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert. Das klingt technisch – ist aber wichtig für alle, die international Geschäfte machen: Geschäftsführer, CFOs, Steuerabteilungen, Investoren und jede Finanzbuchhaltung mit Auslandssachverhalten.
Was bedeuten die Änderungen konkret?
1. Homeoffice kann Betriebsstätte sein – aber nicht immer
Die OECD stellt erstmals klarer dar, wann ein Homeoffice zur steuerlichen Betriebsstätte wird (Artikel 5).
Entscheidend ist:
(Quelle: Kommentar zu Art. 5, Änderungen im Update 2025, u. a. )
2. Neue Regeln für internationale Rohstoff- und Explorationsprojekte
Neu ist eine optionale Regelung für Aktivitäten im Bereich Bergbau, Öl, Gas und andere Rohstoffe.
Wichtig: Die Schwelle zur Betriebsstätte wird deutlich abgesenkt – schon kurze Tätigkeiten im Ausland können zu einer Steuerpflicht führen.
(Quelle: Kommentar zu Art. 5, optionaler Ressourcen-Abschnitt, )
3. Transfer Pricing / Finanzierung: OECD reagiert auf BEPS und Finanzierungsfragen
Das Update stellt klar, wie
mit Artikel 9 des OECD-Musterabkommens zusammenwirken sollen.
Für CFOs und Konzerne wichtig: Die OECD betont erneut, dass fremdvergleichskonforme Finanzierung Vorrang hat – und dass Staaten unterschiedliche Methoden anwenden dürfen.
(Quelle: Kommentar zu Art. 9, u. a. Änderungen im Update 2025, )
4. Streitbeilegung (MAP) wird erweitert – auch im Verhältnis zu GATS
Artikel 25 erhält einen neuen Absatz:
Staaten können künftig eindeutig feststellen, ob ein Sachverhalt unter das Doppelbesteuerungsabkommen fällt, insbesondere bei Überschneidungen mit Handelsabkommen (GATS).
Das vereinfacht internationale Konfliktfälle und stärkt die Rechtssicherheit.
(Quelle: Art. 25, neuer Abs. 6, )
5. Informationsaustausch wird ausgeweitet
Die OECD erlaubt künftig ausdrücklich die Nutzung ausgetauschter Daten auch für andere Steuerpflichtige als den ursprünglich betroffenen – solange die Daten anonymisiert sind und beide Staaten zustimmen.
Damit werden internationale Kontrollmöglichkeiten erweitert, aber auch Datenschutzanforderungen strenger.
(Quelle: Kommentar zu Art. 26, Anpassungen 2025, )
Was heißt das für dein Unternehmen?
Für Geschäftsführer:
Internationale Tätigkeiten sollten neu geprüft werden – v. a. bei Remote-Mitarbeitern und projektbezogenen Auslandseinsätzen.
Für CFO & Finance:
Transfer Pricing, Finanzierungen und Dokumentationen müssen OECD-konform sein – besonders bei konzerninternen Darlehen.
Für FiBu-Teams:
Homeoffice-Sachverhalte, Betriebsstätten-Checklisten und Verrechnungspreis-Dokumentationen sollten aktualisiert werden.
Für internationale Investoren:
Das Update beeinflusst Steuerrechte zwischen Staaten – und damit die Wirtschaftlichkeit von grenzüberschreitenden Strukturen.
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