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OECD 2025: Das Wichtigste

OECD-Mustertext-Update 2025: Was Sie jetzt wissen müssen

Die OECD hat ihren internationalen Mustertext für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert. Das klingt technisch – ist aber wichtig für alle, die international Geschäfte machen: Geschäftsführer, CFOs, Steuerabteilungen, Investoren und jede Finanzbuchhaltung mit Auslandssachverhalten.

Was bedeuten die Änderungen konkret?

1. Homeoffice kann Betriebsstätte sein – aber nicht immer

Die OECD stellt erstmals klarer dar, wann ein Homeoffice zur steuerlichen Betriebsstätte wird (Artikel 5).

Entscheidend ist:

  • Nutzt der Mitarbeiter den Arbeitsplatz regelmäßig für das Unternehmen,
  • und stellt das Unternehmen diesen faktisch bereit,
    dann kann das Homeoffice eine steuerliche Präsenz im anderen Staat begründen.
    Für viele Remote-Konstellationen ein wichtiger Risikofaktor.

(Quelle: Kommentar zu Art. 5, Änderungen im Update 2025, u. a. )

2. Neue Regeln für internationale Rohstoff- und Explorationsprojekte

Neu ist eine optionale Regelung für Aktivitäten im Bereich Bergbau, Öl, Gas und andere Rohstoffe.

Wichtig: Die Schwelle zur Betriebsstätte wird deutlich abgesenkt – schon kurze Tätigkeiten im Ausland können zu einer Steuerpflicht führen.

(Quelle: Kommentar zu Art. 5, optionaler Ressourcen-Abschnitt, )

3. Transfer Pricing / Finanzierung: OECD reagiert auf BEPS und Finanzierungsfragen

Das Update stellt klar, wie

  • konzerninterne Finanzierungen,
  • die Abgrenzung von Fremd- und Eigenkapital
  • und Zinsabzugsbeschränkungen

mit Artikel 9 des OECD-Musterabkommens zusammenwirken sollen.

Für CFOs und Konzerne wichtig: Die OECD betont erneut, dass fremdvergleichskonforme Finanzierung Vorrang hat – und dass Staaten unterschiedliche Methoden anwenden dürfen.

(Quelle: Kommentar zu Art. 9, u. a. Änderungen im Update 2025, )

4. Streitbeilegung (MAP) wird erweitert – auch im Verhältnis zu GATS

Artikel 25 erhält einen neuen Absatz:

Staaten können künftig eindeutig feststellen, ob ein Sachverhalt unter das Doppelbesteuerungsabkommen fällt, insbesondere bei Überschneidungen mit Handelsabkommen (GATS).

Das vereinfacht internationale Konfliktfälle und stärkt die Rechtssicherheit.

(Quelle: Art. 25, neuer Abs. 6, )

5. Informationsaustausch wird ausgeweitet

Die OECD erlaubt künftig ausdrücklich die Nutzung ausgetauschter Daten auch für andere Steuerpflichtige als den ursprünglich betroffenen – solange die Daten anonymisiert sind und beide Staaten zustimmen.

Damit werden internationale Kontrollmöglichkeiten erweitert, aber auch Datenschutzanforderungen strenger.

(Quelle: Kommentar zu Art. 26, Anpassungen 2025, )

Was heißt das für dein Unternehmen?

Für Geschäftsführer:

Internationale Tätigkeiten sollten neu geprüft werden – v. a. bei Remote-Mitarbeitern und projektbezogenen Auslandseinsätzen.

Für CFO & Finance:

Transfer Pricing, Finanzierungen und Dokumentationen müssen OECD-konform sein – besonders bei konzerninternen Darlehen.

Für FiBu-Teams:

Homeoffice-Sachverhalte, Betriebsstätten-Checklisten und Verrechnungspreis-Dokumentationen sollten aktualisiert werden.

Für internationale Investoren:

Das Update beeinflusst Steuerrechte zwischen Staaten – und damit die Wirtschaftlichkeit von grenzüberschreitenden Strukturen.

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